Freitag, November 7, 2025

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MitmachTage der Feuerwehr Hemkenrode feiern gelungenen Auftakt

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Mit einem vollen Feuerwehrhaus und vielen begeisterten Kindern startete die neue Mitmach-Aktion der Feuerwehr Hemkenrode. Rund 25 Kinder im Alter von 4 bis 10 Jahren nutzten am vergangenen Sonntag die erste Gelegenheit, spielerisch die Welt der Feuerwehr zu entdecken.

Neugierig erkundeten die kleinen Besucher das Löschfahrzeug, probierten Schläuche aus und schlüpften sogar in die Einsatzkleidung. Mit leuchtenden Augen und großem Interesse tauchten sie in das spannende Ehrenamt ein – ganz wie die Großen.

Ein rundum gelungener Auftakt“, freut sich Ortsbrandmeister Tobias Breske und das ganze Betreuerteam. „Mit so viel positiver Resonanz hatten wir nicht gerechnet. Viele Kinder haben sich direkt für den nächsten Termin angemeldet – und zwei wollen sich sogar die Jugendfeuerwehr einmal näher anschauen.“

Der nächste MitmachTag findet am 15. Juni 2025 im Feuerwehrhaus Hemkenrode statt. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Wer Lust auf einen spannenden NAchmittag rund um die Feuerwehr hat, kann ab 16–18 Uhr vorbeischauen – mitmachen, entdecken und jede Menge Spaß haben!

Text: Tobias Breske
FOTO: Feuerwehr Hemkenrode

Sieger im Gemeindepokal

Schützenverein Cremlingen

Sieger im Gemeindepokal

Am vergangenen Wochenende war es wieder soweit. Die Schützenvereine der Gemeinde Cremlingen trafen sich, um gemeinsam den Gemeindepokal auszuschießen.

Seit letztem Jahr ist der neue Modus aktiv, bei dem sich die Vereine im Frühjahr und im Herbst für diesen Wettkampf reihum treffen. Die Schützen schießen jeweils 10 Wertungsschüsse und die besten drei pro Verein werden gewertet.
Hierbei geht es nicht vorrangig um Sieg oder Niederlage. Ganz vorne steht der Austausch und das Netzwerken der Vereine und der Schützen untereinander

Letzten Samstag war der SV Schandelah ausrichtender Verein und bewirtete seine Gäste gut. Anwesend waren die Vereine aus Weddel, klein Schöppenstedt und Cremlingen.
Nachdem der letzte Schützen seine Schüsse abgegeben hatte, wertete der Wettkampfleiter Frank Burgdorf die Streifen aus und teilte das Ergebnis mit.

Am Ende hatte mit 306 Ringen der SV Cremlingen mit einem Ring vor dem Titelverteidiger Weddel die Nase vorn und feierte den Überraschungssieg ausgelassen.

Der nächste Wettkampf der Cremlinger Schützen findet im Herbst in klein Schöppenstedt statt.


Bilder: Bild 1: Carsten Kunze nimmt stellvertretend als bester Cremlinger Schütze die Trophäe von Frank Burgdorf entgegen.

Bild Gruppenbild: SV Cremlingen: Hinten: Rüdiger Hagemann, Henry Drake, Ingo Langemann, Lukas Drake, Dennis Saunder. Vorne: Carsten Kunze, Jens Drake

JF Gemeindewettkämpfe Cremlingen 2025

Cremlingen. Zum diesjährigen Wettkampf der Jugendfeuerwehren trafen sich auf
dem Sportplatz in Cremlingen acht hochmotivierte Gruppen. Alle hatten sich in den
vergangenen Wochen intensiv auf die Löschübung und den Staffellauf vorbereitet.
Durch die Feuerwehr Cremlingen wurde die Wettkampfbahn vorbereitet und trotz
einiger Wolken spielte auch das Wetter mit. Somit konnte pünktlich um 10 Uhr
Abbenrode als erste Gruppe den Löschangriff absolvieren. Die Wertungsrichter
sahen eine sehr gute Leistung, die später mit dem zweiten Platz belohnt werden
sollte.
An fünfter Stelle startete Schandelah in die Löschübung und machte die erneuten
Titelambitionen klar: Nur 6 Sekunden zeigte die Stoppuhr, als bereits alle Knoten am
Gestell baumelten.

Durch den reibungslosen Ablauf konnte zügig auch mit dem sogenannten B-Teil,
dem Staffellauf mit Feuerwehr-Stationen, begonnen werden. Auch hier zeigte sich
auf der Stoppuhr bei allen acht Gruppen: Die Vorbereitung hat sich gelohnt!
Und so waren auch bei der Siegerehrung Gemeindejugendwart Jens Hauffe,
Gemeindebürgermeister Kaatz und der stellvertretende Gemeindebrandmeister Lars
Haverlah äußerst zufrieden. Als Anerkennung gab es noch auf Kosten der
Gemeindewehrführung für jeden eine Kugel Eis.


Mit beeindruckenden 1.413 Punkten verteidigte die Jugendfeuerwehr Schandelah
den 1. Platz. Der 2. Platz ging an Abbenrode, gefolgt von Hordorf, die nicht nur mit
dem 3. Platz geehrt wurden, sondern auch mit der jüngsten Gruppe angetreten waren.

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Platz 4 ging an Gardessen 2, der 5. an Klein Schöppenstedt sowie der 6. an Weddel.
Ausrichter Cremlingen erlangte einen respektablen 7. Platz, gefolgt von Gardessen 1
(8.).
Jens Hauffe war sich aber sicher: „Mit diesen Leistungen werden alle acht Gruppen
die Gemeinde wieder bestens bei den Kreiswettkämpfen am 15. Juni vertreten!“.

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Arian Lattenstein, Gemeindepressewart
Bilder: A. Lattenstein, S. Denecke, Fw. Abbenrode

CDU-Gemeinderatsfraktion besucht Mühlenensemble Abbenrode

Engagement und neue Pläne beeindrucken

Vor ihrer jüngsten Gruppensitzung besuchte die CDU-Gemeinderatsfraktion den „Verein zur Erhaltung des Mühlenensembles Abbenrode e.V.“. Seit vielen Jahren setzt sich der Verein mit seinen rund 70 Mitgliedern für den Erhalt der Bockwindmühle und des gesamten historischen Mühlengeländes ein.

Vor Ort gab der Vereinsvorsitzende Uwe Feder zusammen mit seiner zweiten Vorsitzenden Erika Schrader einen spannenden Einblick in die laufenden Projekte und zukünftigen Vorhaben des Vereins. 

Der Verein hat sich viel vorgenommen: In der kommenden Zeit sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um das Gelände noch attraktiver zu gestalten und als kulturellen Ort dauerhaft zu etablieren. Auch die Möglichkeiten, Grundschulklassen die Mühle und das Müllerhandwerk noch anschaulicher nahezubringen, sollen mit einigen baulichen Maßnahmen verbessert werden. Besonders beeindruckt zeigten sich die CDU-Mitglieder von der Leidenschaft, mit der sich die Ehrenamtlichen für den Erhalt und die Entwicklung des Ensembles einsetzen.

Die Mühle Abbenrode ist ein kultureller Schatz, der für unsere Gemeinde von großer Bedeutung ist. Es ist bewundernswert, mit welchem Engagement der Verein hier vorangeht“, betonte Tobias Breske, Vorsitzender der CDU-Gruppe. „Jetzt kommt es darauf an, dieses Ehrenamt weiter zu unterstützen – mit politischem Rückhalt und konkreter Hilfe.“

Die CDU-Fraktion sieht im Mühlenensemble nicht nur ein historisches Bauwerk, sondern einen lebendigen Ort der Begegnung und Identität, der auch eines der Alleinstellungsmerkmale der Gemeinde Cremlingen ist. Der Besuch war ein deutliches Zeichen der Wertschätzung – und zugleich ein Impuls, den Verein auf seinem Weg auch künftig aktiv zu begleiten.

„Herzsicherer“ Sportverein – die Gesundheit im Mittelpunkt

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Lucklum. Der Sportverein SV Rot-Weiß Lucklum/Erkerode setzt ein starkes Zeichen für die Gesundheit seiner Mitglieder und der ganzen Gemeinschaft: Im Rahmen des Projekts „Herzsicherer Verein“ wurde der Verein jetzt mit einer Life Bag und einem Life Pad ausgestattet. Damit ist der Verein ab sofort bestens vorbereitet, um im Notfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können.

Herzkrankheiten zählen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland, und jährlich sterben etwa 65.000 Menschen am plötzlichen Herztod. Oft liegt das Problem darin, dass Betroffene nicht rechtzeitig oder gar nicht geholfen wird. Die Überlebenschance steigt enorm, wenn sofort mit der Herzdruckmassage begonnen wird – doch das wissen nicht alle. Bereits nach fünf Minuten ohne Reanimation sind irreparable Schäden wahrscheinlich.

Online-Schulung für Equipment-Prämie

Um dem entgegenzuwirken, engagiert sich die Björn Steiger Stiftung seit über 50 Jahren für die Verbesserung der Notfallhilfe. Im Rahmen des Projekts „Herzsicherer Verein“ bietet die Stiftung einen kostenlosen Online-Kurs zur Herzdruckmassage an. Bei erfolgreichem Durchlauf und Abschluss von mindestens fünf Vereinsmitgliedern, wird die teilnehmende gemeinnützige Organisation – in diesem Fall der SV Rot-Weiß Lucklum/Erkerode e.V. – kostenlos mit einem Life Bag inklusive Life Pad ausgestattet.

Die Tasche enthält alles, was für eine sofortige Reanimation sowie Direktverarztung notwendig ist, während das Life Pad den Ersthelfer bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung unterstützt. Damit ist der SV Rot-Weiß Lucklum/Erkerode im Ernstfall „herzsicher“ – für die Sicherheit aller Mitglieder und Besucher.

Weil Gesundheit uns alle angeht

„Unser Ziel ist es, das Bewusstsein für den plötzlichen Herztod zu schärfen und möglichst viele Menschen in die Lage zu versetzen, bei einem Herzstillstand schnell und richtig zu helfen“, erklärt der 1.Vorsitzende Nico Marten. „Mit der Ausstattung und den Schulungen wollen wir aktiv dazu beitragen, die Überlebenschancen bei Herznotfällen deutlich zu verbessern.“

Die Aktion zeigt, wie wichtig es ist, Gesundheit und Prävention in den Mittelpunkt zu stellen. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass im Notfall schnell und professionell geholfen wird.

Mini Dragons geben ihr Debüt bei der Stage Event Meisterschaft in Lemgo

Lemgo, 17. Mai 2025 – Heute war ein besonderer Tag für das junge Team der Mini Dragons: Zum ersten Mal nahmen sie an einer Meisterschaft teil – der Stage Event in Lemgo, der eigens für neugegründete Teams ins Leben gerufen wurde, um ihnen die Möglichkeit zu geben, erste Bühnenerfahrung zu sammeln und sich mit anderen Nachwuchstalenten zu messen.
Die Mini Dragons wurden im Sommer 2024 gegründet und gehören zum MTV Schandelah-Gardessen. Die Teilnahme an der Stage Event Meisterschaft markiert einen bedeutenden Meilenstein in ihrer noch jungen Geschichte und wurden mit dem Bronze Status ausgezeichnet.
Die Meisterschaft selbst ist bekannt für ihre unterstützende Atmosphäre und bietet ein ideales Umfeld für Teams, die sich noch im Aufbau befinden. Für viele der jungen Talente ist es der erste große Auftritt vor Publikum – so auch für die Minis, die mit ihrer Performance die Zuschauer begeisterten und einen bleibenden Eindruck hinterließen.
Mit Teamgeist, Kreativität und einem klaren Fokus auf Weiterentwicklung präsentierten sich die Mini Dragons als vielversprechende Nachwuchseinheit. „Für uns war es wichtig, erste Wettkampferfahrung zu sammeln und als Team auf der Bühne zusammenzuwachsen“, sagten die Coaches im Anschluss an den Auftritt. „Die Kinder haben heute gezeigt, was in ihnen steckt.“
Die Zukunft der Mini Dragons sieht vielversprechend aus – und die heutige Teilnahme in Lemgo war mit Sicherheit nicht ihr letzter Auftritt auf einer Meisterschaftsbühne.

Spatenstich für den Kreisverkehr „Im Moorbusche“ in Cremlingen

Cremlingen bekommt einen Kreisverkehr am westlichen Ortseingang an der Kreuzung der Kreisstraße 140 (früher B1) und der Straße „Im Moorbusche“. Der symbolische erste Spatenstich ist am Freitag, 9. Mai 2025, erfolgt. Vertreter von Einheitsgemeinde und Ort Cremlingen, dem Landkreis Wolfenbüttel sowie der ausführenden Baufirma und dem Planungsbüro begannen den Bau mit dem symbolischen Spatenstich. Bis Oktober des Jahres soll der neue Kreisverkehr fertiggestellt sein.

„Heute ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer die Gewinnerin. Die vielgenutzte abknickende Vorfahrt wird durch einen Kreisverkehr ersetzt, so dass alle Verkehrsströme konfliktfrei und fließend durch diesen Knoten geführt werden. Zudem werden die Rad- und Gehwegeführung in Richtung Einkaufszentrum optimiert und sicher über die Straße „Im Moorbusche“ geführt. Das Projekt ist letztlich auch ein weiterer Beweis der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem TLW und der Gemeinde Cremlingen“, sagte Torsten Ruhe, Leiter Tiefbaubetrieb des Landkreises Wolfenbüttel (TLW).

„Als Gemeinde sind wir froh, dass es jetzt losgeht. Der Kreisel war schon immer Wunsch der Gemeinde und der Ortschaft Cremlingen“, so Detlef Kaatz, Bürgermeister der Gemeinde Cremlingen.

Die Baukosten betragen circa 800.000 Euro und werden durch den Landkreis sowie die Einheitsgemeinde getragen. Die Baumaßnahme wird zudem durch das Land Niedersachsen mit GVFG-Fördermitteln (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) unterstützt.

Baumaßnahme teilweise unter Vollsperrung

Die Bauarbeiten erfolgen in zwei Bauphasen. Seit dem 5. Mai 2025 erfolgen bereits Arbeiten südlich der Kreuzung. Der Geh- und Radweg wird in den nächsten Tagen über den nördlichen Bereich umgeleitet. Auswirkungen auf den Auto- und LKW-Verkehr gibt es in der ersten Bauphase nicht oder nur in einem geringen Umfang.

Ab dem 23. Juni 2025 erfolgt voraussichtlich die zweite Bauphase. Die Zufahrt von der Kreisstraße (früher B1) in „Im Moorbusche“ wird voll gesperrt. Eine Zufahrt zu den Einkaufsmöglichkeiten kann dann aus Richtung Autobahn über „Im Moorbusche“ erfolgen. Alle Grundstückszufahrten und Parkplätze bleiben zu jeder Zeit erreichbar, an den bestehenden Busverbindungen in Cremlingen ändert sich durch die Baustelle nichts. Umleitungen sind ausgeschildert.

Durchfahrt durch Cremlingen möglich

Der Verkehr in Ost-West-Richtung zum Cremlinger Ortskern soll während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten bleiben. Das wird während der Arbeiten im Kreuzungsbereich ab Juni aber zeitweise nur einspurig und mit einer Ampelregelung möglich sein.

Der Landkreis Wolfenbüttel und die Einheitsgemeinde Cremlingen bedanken sich bei allen Verkehrsteilnehmenden für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauzeit.

(PressemeldungLK Wolfenbüttel)

Feuerwehr Hemkenrode beim Atemschutznotfall-Wettbewerb in Hamburg erfolgreich

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Am 10. Mai 2025 hieß es früh aufstehen für drei Atemschutzgeräteträger und zwei Teambegleiter der Feuerwehr Hemkenrode: Um 6 Uhr morgens machten sie sich auf den Weg nach Hamburg, um am dortigen Atemschutznotfall-Wettbewerb teilzunehmen. Im Fokus der Veranstaltung stand ein besonders kritisches Szenario – der Notfall eines Feuerwehrkameraden unter Atemschutz. In solchen Momenten zählt jede Sekunde, und ein geübtes, koordiniertes Vorgehen kann über Leben und Tod entscheiden.

Die Teilnahme der Hemkenroder war dabei nicht nur sportlicher Ehrgeiz, sondern auch ein Zeichen gelebter Feuerwehrkameradschaft. Denn die Organisatoren des Wettbewerbs in der Hansestadt waren im Vorjahr selbst Teilnehmer des AGT-O Marsches in Hemkenrode – da war es Ehrensache, der Einladung nach Hamburg zu folgen.

Vor Ort warteten drei fordernde Übungsszenarien auf die Teilnehmer: Ein Einsatz in einer realitätsnah simulierten, stark vermüllten Wohnung, ein 45 Meter langer Tunnel voller Hindernisse und ein Treppenlauf über mehrere Stockwerke mit Schlauchpaket und weiterer Ausrüstung. Besonders bemerkenswert: Einer der Hemkenroder Kameraden bildete ein Team mit einem bis dato unbekannten Feuerwehrmann aus Schweden – die Zusammenarbeit funktionierte auf Anhieb reibungslos.

Am Ende konnten sich die beiden Hemkenroder Trupps mit den Platzierungen 11 und 13 von insgesamt 32 gestarteten Teams über ein starkes Ergebnis freuen – und über viele neue Kontakte innerhalb der Feuerwehrfamilie.

Durch unseren AGT-O Marsch, den wir nun im kommenden Jahr bereits zum fünften Mal auf die Beine stellen, ergeben sich immer mehr Feuerwehrfreundschaften, in ganz Deutschland die wir gern pflegen“, so der Stellvertretende Ortsbrandmeister von Hemkenrode Jan Sprenger, der gemeinsam mit dem Kameraden aus Schweden ebenfalls am Wettbewerb in Hamburg teilnahm. „Im nächsten Jahr am 16. Mai 2026 sind dann die Hamburger und viele weitere Teams wieder zu Gast in Hemkenrode. Die Planungen dafür laufen bereits im Hintergrund auf Hochtouren“.

Bilder: Mirzet Bukvic / Dennis Dröge
Text: Tobias Breske

SPD/GRÜNE: Bürgerhaushalt in Cremlingen bewährt sich – Bürgerprojekte stärken Engagement und Gemeinschaft

Der Bürgerhaushalt der Gemeinde Cremlingen hat sich in den vergangenen Jahren als wirkungsvolles Instrument der Bürgerbeteiligung etabliert. Zahlreiche Bürgerprojekte, die mit Mitteln aus diesem Topf realisiert wurden, zeigen, wie das lokale Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner konkret zur Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen, den Bürgerhaushalt über das Jahr 2025 vielleicht nicht weiterzuführen, weisen SPD und Grüne auf den hohen Wert dieser Beteiligungsmöglichkeit hin.

In vielen Ortschaften wurden Bürgerprojekte umgesetzt, die den sozialen Zusammenhalt und die Attraktivität der Orte nachhaltig fördern. Dazu zählen sportliche Anlagen wie eine Basketballkorbanlage und eine Outdoor-Tischtennisplatte in Weddel, eine Boulebahn in Cremlingen sowie Fahrradverleihstationen in Destedt und Schandelah. Maßnahmen wie die Errichtung von Kletterbaumhäusern, die Installation von Hundekotbehältern und die Schaffung eines Storchennestes – insbesondere in Schandelah – tragen ebenfalls zur Verbesserung des Gemeindelebens bei.

Kulturelle und ästhetische Projekte wie die künstlerische Gestaltung von Stromkästen unter anderem in Weddel und Hordorf, die Erweiterung der Küchenmöbel für gemeinschaftliche Veranstaltungen in Hordorf, die Aufstellung von Maibäumen in Gardessen und Destedt sowie die Beleuchtung der Kirche in Cremlingen verdeutlichen das breite Spektrum der geförderten Initiativen. Zudem wurde die Sicherheit in der Gemeinde durch die Anschaffung öffentlicher Defibrillatoren deutlich erhöht.

Der Bürgerhaushalt bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen und aktiv an der Entwicklung ihrer Ortschaften mitzuwirken. „Dieses direkte Beteiligungsformat hat sich bewährt und sollte als wesentlicher Bestandteil der lokalen Demokratie erhalten bleiben“, so der Gruppensprecher der SPD/GRÜNE Dr. Peter Abramowski. Dass das Verfahren rund um den Bürgerhaushalt überdacht und verbessert werden sollte, damit die Mittel noch besser in die Ortschaften fließen, begrüßt die Gruppe SPD/Grüne im Gemeinderat. „Wir werden dazu konkrete Vereinfachungen vorlegen“, ergänzt die stellvertretende Gruppensprecherin Tina Jäger.

Der ACV erklärt, wie das Hochzeitsauto verkehrssicher bleibt

Ob mit Blumen geschmückt, von Blechdosen begleitet oder als Teil eines Autokorsos – das Hochzeitsauto ist bei vielen Trauungen ein echter Blickfang und wird oft kreativ dekoriert. Doch sobald es am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet sieben häufige Fragen zu erlaubter Dekoration, hupenden Konvois und besonderen Fahrzeugtypen.

1. Was ist bei Fahrzeugdekoration zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Autos geschmückt werden – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Schmuck muss sicher befestigt sein
    Rechtlich zählt der Autoschmuck als Ladung und fällt damit unter die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 StVO. Dabei muss er so befestigt sein, dass er sich auch bei höheren Geschwindigkeiten, einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht löst, verrutscht oder herabfällt. Wer den Schmuck unsachgemäß befestigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei Gefährdung oder Unfall auch Punkte in Flensburg. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn die Dekoration nicht ausreichend gesichert war. Verursacht herabfallende Dekoration einen Unfall, haftet der Fahrzeughalter unter Umständen auch zivilrechtlich – unabhängig vom Verschulden.
  • Kennzeichen und Lichter müssen sichtbar bleiben
    Laut § 23 Abs. 1 Satz 3 StVO müssen Nummernschild und Leuchten jederzeit gut sichtbar und funktionsfähig bleiben. Ein „Just Married“-Schild oder andere Dekorationen dürfen daher weder das Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.
  • Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden
    Bewegt sich der Autoschmuck während der Fahrt so, dass er die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO vor. Es ist darauf zu achten, dass weder Blumenschmuck auf der Motorhaube noch hängende Elemente Windschutzscheibe oder Spiegel verdecken.

2. Benötigt außergewöhnlicher Autoschmuck eine Genehmigung?

Fällt der Autoschmuck besonders üppig aus – etwa durch große Blumengestecke, breite Schleifen, Luftballons oder andere Aufbauten – und ragt dabei über die üblichen Fahrzeugmaße hinaus, kann eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich sein. Maßgeblich ist, ob Sicht oder Sicherheit beeinträchtigt werden könnten. Man sollte die Genehmigung in diesen Fällen frühzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Grundsätzlich gilt:

  • Vorne darf die Dekoration nicht über die äußersten Fahrzeugbegrenzungen hinausragen.
  • Nach hinten sind Überstände bis 1,50 m erlaubt, bei Fahrten unter 100 km/h sogar bis zu 3 m.
  • Sobald die Dekoration mehr als 1 m übersteht, muss sie laut § 22 Abs. 4 StVO mit einer roten Fahne (mindestens 30 × 30 cm) gekennzeichnet werden.

Liegt keine Genehmigung vor, obwohl sie im Einzelfall erforderlich gewesen wäre, handelt es sich grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit. Geht vom Fahrzeug samt Dekoration jedoch keine konkrete Gefährdung aus, kann die zuständige Behörde im Rahmen des sogenannten Opportunitätsprinzips – also ihres Ermessens – von einem Bußgeld absehen. Davon sollte man jedoch nicht ausgehen – eine rechtzeitige Prüfung oder Beantragung einer Genehmigung bleibt in jedem Fall empfohlen.

3. Welche Vorschriften gelten für besondere Hochzeitsfahrzeuge?

Nicht nur der Autoschmuck, auch das Hochzeitsfahrzeug muss bestimmte Vorschriften erfüllen. Ob Oldtimer, Stretchlimousine, Kutsche oder Traktor – sobald es im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen, etwa zu Führerschein, Zulassung, Versicherung oder Sondergenehmigung:

  • Oldtimer
    Für private Hochzeitsfahrten ist die Nutzung eines Oldtimers in der Regel unproblematisch, solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Vermietet ein Anbieter das Fahrzeug samt Fahrer gewerblich, gelten zusätzliche Anforderungen – etwa eine Personenbeförderungsgenehmigung und ein erweiterter Versicherungsschutz. Auch bei privaten Fahrten empfiehlt es sich, im Zweifel die Versicherungsunterlagen zu prüfen oder eine schriftliche Bestätigung vom Anbieter einzuholen.
  • Stretchlimousine
    Für Limousinen mit einer Länge von über acht Metern, die zur Personenbeförderung genutzt werden, ist ein Führerschein der Klasse D1 oder D erforderlich. Wird die Limousine samt Fahrer gebucht, sollte geprüft werden, ob das Unternehmen gewerblich zugelassen ist und den passenden Versicherungsschutz besitzt. Bei rein privaten Fahrten ohne Vermietung reicht meist der normale Pkw-Führerschein (Klasse B) aus.
  • Pferdekutsche
    Für Fahrten mit der Pferdekutsche im Straßenverkehr sollte ein Kutschenführerschein – A für private, B für gewerbliche Nutzung – vorliegen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Wer eine Kutsche samt Fahrer bucht, sollte auf entsprechende Zulassung und Versicherung achten.
  • Traktor
    Für Hochzeitsfahrten mit einem Traktor ist ein Führerschein der Klasse L oder T erforderlich. Traktoren dürfen grundsätzlich auf öffentlichen Straßen fahren, ausgenommen sind jedoch Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auch hier ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.

4. Sind Blechdosen am Hochzeitsauto erlaubt?

Das Befestigen von Blechdosen am Hochzeitsauto ist ein traditioneller Brauch, der einst böse Geister vertreiben sollte – heute sorgt er vor allem für Aufmerksamkeit und Lärm. Klappernde Dosen, die an Schnüren hinter dem Fahrzeug hergezogen werden, können laut § 30 Abs. 1 StVO als unnötiger Lärm gelten und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zudem besteht eine potenzielle Verkehrsgefährdung – etwa wenn sich Dosen oder Schnüre lösen und auf die Fahrbahn geraten.

Ob ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessen der Polizei. In der Praxis wird der Brauch vielerorts geduldet – sofern keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Dosen nur auf einem kurzen, verkehrsarmen Abschnitt einsetzen und anschließend wieder entfernen.

5. Wann ist Hupen erlaubt?

Wie das Klappern von Blechdosen sorgt auch ein Hupkonzert im Hochzeitskonvoi oft für Aufmerksamkeit und verursacht Lärm. Laut § 16 Abs. 1 StVO sind Schallzeichen wie die Hupe nur in zwei Fällen zulässig: zur Warnung bei Gefahr oder außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholvorgangs.

Ein gemeinschaftliches Hupen aus Freude ist daher nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis wird ein kurzes Hupen nach der Trauung jedoch vielerorts geduldet – solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte es bei einem kurzen Signal belassen.

6. Ist ein Hochzeitskorso überhaupt erlaubt?

Ein Hochzeitskorso ist straßenverkehrsrechtlich nicht gesondert geregelt und grundsätzlich zulässig – sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt. Entscheidend ist das Verhalten der Beteiligten: Wer andere behindert oder gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollten sich alle Fahrzeuge rücksichtsvoll in den Verkehr einfügen, genügend Abstand halten und die Verkehrsregeln beachten.

Wichtig zu wissen: Ein Hochzeitskorso sollte nicht wie ein geschlossener Verband (§ 27 StVO) wirken – etwa durch enge Blockbildung oder gemeinsames Überfahren roter Ampeln. Für solche Fahrten ist eine Genehmigung erforderlich, ohne sie droht ein Bußgeld.

7. Welche Bußgelder drohen bei Hochzeitsfahrten?

Bei Hochzeitsfahrten können verschiedene Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. In zwei Fällen drohen zusätzlich Punkte in Flensburg:

  • Unzureichend gesicherter Schmuck mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 60 EUR, 1 Punkt
  • Unzureichend gesicherter Schmuck mit Unfallfolge: 75 EUR, 1 Punkt

Eine Übersicht möglicher Verstöße und Bußgelder stellt der ACV im Ratgeber-Bereich seiner Website bereit