Für fast alle verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Ihrer Arztpraxis ab Januar 2024 ausschließlich digitale Rezepte. Wie funktioniert das E-Rezept? Wir geben Ihnen einen Überblick. Um Zeit und doppelte Wege zu sparen, übermitteln Sie Ihr E-Rezept vorab über unseren Online-Shop an uns.
Wenn Sie das E-Rezept auf einem Papierausdruck von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erhalten haben, können Sie das E-Rezept über Ihre Smartphone-Kamera oder Webcam abscannen.
- Klicken Sie auf „Rezept einlösen“ und wählen Sie „E-Rezept“ aus
- Wählen Sie „E-Rezept auf Papierausdruck“ aus, um den E-Rezept-Scanner zu starten
- Scannen Sie oben rechts den Sammelcode mit der Kamera Ihres Smartphones oder Webcam
- Legen Sie das E-Rezept in den Warenkorb und schließen Sie Ihre Bestellung ab
Wir informieren Sie, wann Ihre Arzneimittel abholbereit sind oder Ihnen per Botendienst geliefert werden können.
Durch die Übermittlung des E-Rezepts an unsere Apotheke wird dieses noch nicht im Rechtssinne eingelöst. Die Übermittlung ermöglicht uns jedoch die Vorbestellung und Vorbereitung. Spätestens bei Abgabe des Arzneimittels ist das Original-Rezept bzw. das E-Rezept erneut vorzulegen, z. B. den Ausdruck oder über die elektronische Gesundheitskarte.
Wurde das E-Rezept auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt, können Sie das E-Rezept über die mea® App an uns übertragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu sowohl Ihre eGK als auch Ihr Smartphone NFC-fähig sein müssen.
Sobald wir Ihren Rezept-Code eingescannt haben, ziehen wir damit das eigentliche Rezept von einem zentralen Server der Telematik-Infrastruktur (Gesundheitsnetz). Ab diesem Moment kann keine weitere Apotheke auf das Rezept zugreifen.