Samstag, April 4, 2026

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SPD/GRÜNE: Bürgerhaushalt in Cremlingen bewährt sich – Bürgerprojekte stärken Engagement und Gemeinschaft

Der Bürgerhaushalt der Gemeinde Cremlingen hat sich in den vergangenen Jahren als wirkungsvolles Instrument der Bürgerbeteiligung etabliert. Zahlreiche Bürgerprojekte, die mit Mitteln aus diesem Topf realisiert wurden, zeigen, wie das lokale Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner konkret zur Verbesserung der Lebensqualität beiträgt. Vor dem Hintergrund aktueller Überlegungen, den Bürgerhaushalt über das Jahr 2025 vielleicht nicht weiterzuführen, weisen SPD und Grüne auf den hohen Wert dieser Beteiligungsmöglichkeit hin.

In vielen Ortschaften wurden Bürgerprojekte umgesetzt, die den sozialen Zusammenhalt und die Attraktivität der Orte nachhaltig fördern. Dazu zählen sportliche Anlagen wie eine Basketballkorbanlage und eine Outdoor-Tischtennisplatte in Weddel, eine Boulebahn in Cremlingen sowie Fahrradverleihstationen in Destedt und Schandelah. Maßnahmen wie die Errichtung von Kletterbaumhäusern, die Installation von Hundekotbehältern und die Schaffung eines Storchennestes – insbesondere in Schandelah – tragen ebenfalls zur Verbesserung des Gemeindelebens bei.

Kulturelle und ästhetische Projekte wie die künstlerische Gestaltung von Stromkästen unter anderem in Weddel und Hordorf, die Erweiterung der Küchenmöbel für gemeinschaftliche Veranstaltungen in Hordorf, die Aufstellung von Maibäumen in Gardessen und Destedt sowie die Beleuchtung der Kirche in Cremlingen verdeutlichen das breite Spektrum der geförderten Initiativen. Zudem wurde die Sicherheit in der Gemeinde durch die Anschaffung öffentlicher Defibrillatoren deutlich erhöht.

Der Bürgerhaushalt bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen und aktiv an der Entwicklung ihrer Ortschaften mitzuwirken. „Dieses direkte Beteiligungsformat hat sich bewährt und sollte als wesentlicher Bestandteil der lokalen Demokratie erhalten bleiben“, so der Gruppensprecher der SPD/GRÜNE Dr. Peter Abramowski. Dass das Verfahren rund um den Bürgerhaushalt überdacht und verbessert werden sollte, damit die Mittel noch besser in die Ortschaften fließen, begrüßt die Gruppe SPD/Grüne im Gemeinderat. „Wir werden dazu konkrete Vereinfachungen vorlegen“, ergänzt die stellvertretende Gruppensprecherin Tina Jäger.

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Der ACV erklärt, wie das Hochzeitsauto verkehrssicher bleibt

Ob mit Blumen geschmückt, von Blechdosen begleitet oder als Teil eines Autokorsos – das Hochzeitsauto ist bei vielen Trauungen ein echter Blickfang und wird oft kreativ dekoriert. Doch sobald es am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der ACV Automobil-Club Verkehr beantwortet sieben häufige Fragen zu erlaubter Dekoration, hupenden Konvois und besonderen Fahrzeugtypen.

1. Was ist bei Fahrzeugdekoration zu beachten?

Grundsätzlich dürfen Autos geschmückt werden – wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Schmuck muss sicher befestigt sein
    Rechtlich zählt der Autoschmuck als Ladung und fällt damit unter die Vorschriften zur Ladungssicherung gemäß § 22 StVO. Dabei muss er so befestigt sein, dass er sich auch bei höheren Geschwindigkeiten, einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht löst, verrutscht oder herabfällt. Wer den Schmuck unsachgemäß befestigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern bei Gefährdung oder Unfall auch Punkte in Flensburg. Zudem kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn die Dekoration nicht ausreichend gesichert war. Verursacht herabfallende Dekoration einen Unfall, haftet der Fahrzeughalter unter Umständen auch zivilrechtlich – unabhängig vom Verschulden.
  • Kennzeichen und Lichter müssen sichtbar bleiben
    Laut § 23 Abs. 1 Satz 3 StVO müssen Nummernschild und Leuchten jederzeit gut sichtbar und funktionsfähig bleiben. Ein „Just Married“-Schild oder andere Dekorationen dürfen daher weder das Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion beeinträchtigen.
  • Die Sicht des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden
    Bewegt sich der Autoschmuck während der Fahrt so, dass er die Sicht des Fahrers beeinträchtigt, liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO vor. Es ist darauf zu achten, dass weder Blumenschmuck auf der Motorhaube noch hängende Elemente Windschutzscheibe oder Spiegel verdecken.

2. Benötigt außergewöhnlicher Autoschmuck eine Genehmigung?

Fällt der Autoschmuck besonders üppig aus – etwa durch große Blumengestecke, breite Schleifen, Luftballons oder andere Aufbauten – und ragt dabei über die üblichen Fahrzeugmaße hinaus, kann eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich sein. Maßgeblich ist, ob Sicht oder Sicherheit beeinträchtigt werden könnten. Man sollte die Genehmigung in diesen Fällen frühzeitig bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Grundsätzlich gilt:

  • Vorne darf die Dekoration nicht über die äußersten Fahrzeugbegrenzungen hinausragen.
  • Nach hinten sind Überstände bis 1,50 m erlaubt, bei Fahrten unter 100 km/h sogar bis zu 3 m.
  • Sobald die Dekoration mehr als 1 m übersteht, muss sie laut § 22 Abs. 4 StVO mit einer roten Fahne (mindestens 30 × 30 cm) gekennzeichnet werden.

Liegt keine Genehmigung vor, obwohl sie im Einzelfall erforderlich gewesen wäre, handelt es sich grundsätzlich um eine Ordnungswidrigkeit. Geht vom Fahrzeug samt Dekoration jedoch keine konkrete Gefährdung aus, kann die zuständige Behörde im Rahmen des sogenannten Opportunitätsprinzips – also ihres Ermessens – von einem Bußgeld absehen. Davon sollte man jedoch nicht ausgehen – eine rechtzeitige Prüfung oder Beantragung einer Genehmigung bleibt in jedem Fall empfohlen.

3. Welche Vorschriften gelten für besondere Hochzeitsfahrzeuge?

Nicht nur der Autoschmuck, auch das Hochzeitsfahrzeug muss bestimmte Vorschriften erfüllen. Ob Oldtimer, Stretchlimousine, Kutsche oder Traktor – sobald es im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Je nach Fahrzeugtyp gelten unterschiedliche Anforderungen, etwa zu Führerschein, Zulassung, Versicherung oder Sondergenehmigung:

  • Oldtimer
    Für private Hochzeitsfahrten ist die Nutzung eines Oldtimers in der Regel unproblematisch, solange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Vermietet ein Anbieter das Fahrzeug samt Fahrer gewerblich, gelten zusätzliche Anforderungen – etwa eine Personenbeförderungsgenehmigung und ein erweiterter Versicherungsschutz. Auch bei privaten Fahrten empfiehlt es sich, im Zweifel die Versicherungsunterlagen zu prüfen oder eine schriftliche Bestätigung vom Anbieter einzuholen.
  • Stretchlimousine
    Für Limousinen mit einer Länge von über acht Metern, die zur Personenbeförderung genutzt werden, ist ein Führerschein der Klasse D1 oder D erforderlich. Wird die Limousine samt Fahrer gebucht, sollte geprüft werden, ob das Unternehmen gewerblich zugelassen ist und den passenden Versicherungsschutz besitzt. Bei rein privaten Fahrten ohne Vermietung reicht meist der normale Pkw-Führerschein (Klasse B) aus.
  • Pferdekutsche
    Für Fahrten mit der Pferdekutsche im Straßenverkehr sollte ein Kutschenführerschein – A für private, B für gewerbliche Nutzung – vorliegen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Wer eine Kutsche samt Fahrer bucht, sollte auf entsprechende Zulassung und Versicherung achten.
  • Traktor
    Für Hochzeitsfahrten mit einem Traktor ist ein Führerschein der Klasse L oder T erforderlich. Traktoren dürfen grundsätzlich auf öffentlichen Straßen fahren, ausgenommen sind jedoch Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auch hier ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist.

4. Sind Blechdosen am Hochzeitsauto erlaubt?

Das Befestigen von Blechdosen am Hochzeitsauto ist ein traditioneller Brauch, der einst böse Geister vertreiben sollte – heute sorgt er vor allem für Aufmerksamkeit und Lärm. Klappernde Dosen, die an Schnüren hinter dem Fahrzeug hergezogen werden, können laut § 30 Abs. 1 StVO als unnötiger Lärm gelten und eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zudem besteht eine potenzielle Verkehrsgefährdung – etwa wenn sich Dosen oder Schnüre lösen und auf die Fahrbahn geraten.

Ob ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessen der Polizei. In der Praxis wird der Brauch vielerorts geduldet – sofern keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Dosen nur auf einem kurzen, verkehrsarmen Abschnitt einsetzen und anschließend wieder entfernen.

5. Wann ist Hupen erlaubt?

Wie das Klappern von Blechdosen sorgt auch ein Hupkonzert im Hochzeitskonvoi oft für Aufmerksamkeit und verursacht Lärm. Laut § 16 Abs. 1 StVO sind Schallzeichen wie die Hupe nur in zwei Fällen zulässig: zur Warnung bei Gefahr oder außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung eines Überholvorgangs.

Ein gemeinschaftliches Hupen aus Freude ist daher nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis wird ein kurzes Hupen nach der Trauung jedoch vielerorts geduldet – solange niemand belästigt oder gefährdet wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte es bei einem kurzen Signal belassen.

6. Ist ein Hochzeitskorso überhaupt erlaubt?

Ein Hochzeitskorso ist straßenverkehrsrechtlich nicht gesondert geregelt und grundsätzlich zulässig – sofern keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgt. Entscheidend ist das Verhalten der Beteiligten: Wer andere behindert oder gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollten sich alle Fahrzeuge rücksichtsvoll in den Verkehr einfügen, genügend Abstand halten und die Verkehrsregeln beachten.

Wichtig zu wissen: Ein Hochzeitskorso sollte nicht wie ein geschlossener Verband (§ 27 StVO) wirken – etwa durch enge Blockbildung oder gemeinsames Überfahren roter Ampeln. Für solche Fahrten ist eine Genehmigung erforderlich, ohne sie droht ein Bußgeld.

7. Welche Bußgelder drohen bei Hochzeitsfahrten?

Bei Hochzeitsfahrten können verschiedene Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. In zwei Fällen drohen zusätzlich Punkte in Flensburg:

  • Unzureichend gesicherter Schmuck mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 60 EUR, 1 Punkt
  • Unzureichend gesicherter Schmuck mit Unfallfolge: 75 EUR, 1 Punkt

Eine Übersicht möglicher Verstöße und Bußgelder stellt der ACV im Ratgeber-Bereich seiner Website bereit

33 verschiedene Vögel konnten bestimmt werden

Destedt, den 12.05.2025

24.Vogelstimmenwanderung am Destedter Elmrand

33 verschiedene Vögel konnten bestimmt werden

Destedt. Schon zum 24. Mal organisierten Karin Hotopp und Diethelm Krause-Hotopp für die Grünen eine Vogelstimmenwanderung in Destedt, die auch in diesem Jahr schnell wieder ausgebucht war. Christian Buchler, vom Freundeskreis Umwelt und Naturschutz Hondelage, führte die Gruppe als sachkundiger Experte in die Stimmen der Vogelwelt ein. Insgesamt konnten 33 verschiedene Arten gehört bzw. beobachtet werden, da die Wanderung durch unterschiedliche Lebensräume führte. Der Hausrotschwanz, Vogel des Jahres 2025, war mit seinem gewöhnungsbedürftigen Gesang allerdings nicht dabei.

Neben dem Erkennen der Stimmen konnte Christian Buchler auch zahlreiche Informationen zu den Vögeln beisteuern. So brütet der Haussperling gern in Kolonien und mag es insgesamt sehr gesellig.

Heckenbraunelle, Zaunkönig, an seinem Gesang gut zu erkennen, und das Rotkehlchen halten sich gern in Bodennähe auf.

„Durch den Klimawandel haben es unsere Feldvögel besonders schwer“, so der Referent. Die Ernten finden inzwischen früher statt, sodass die Jungvögel das Nest noch nicht verlassen haben und ein Opfer der Maschinen werden.

Tipps gab es auch für den Kauf von Nistkästen für Singvögel, die immer wichtiger werden, denn mit zunehmender Flächenversiegelung und dem Fällen großer, alter Bäume schwinden viele Nistmöglichkeiten im natürlichen Lebensraum.

Von einer Sitzstange vor dem Einflugloch hält Christian Buchler überhaupt nichts. Sie werde von den Vögeln zwar gern genutzt. Dadurch werden aber Nesträuber auf die Brutstätte aufmerksam gemacht, und sie erleichtert diesen mitunter sogar das Klettern.

Nach gut zwei Stunden hatten alle wieder einige neue Vogelstimmen dazu gelernt.

Foto (Diethelm Krause-Hotopp): Christian Buchler (rechts) führte auch in diesem Jahr am Destedter Elmrand in das Hören von Vogelstimmen ein.

Neue Regelung für Ausweisfotos

Seit dem 1. Mai gelten neue Regeln für die Fotos von neu beantragten Personalausweisen und Pässen – wer einen neuen Ausweis beantragt, muss ab sofort über einen 3D-Code (ähnlich QR) ein digitales biometrisches Passbild vorlegen.
Im Rathaus können diese Bilder wegen Lieferschwierigkeiten der hierfür benötigten Geräte aktuell noch nicht gemacht werden, deshalb nimmt das Einwohnermeldeamt bis dahin auch normale biometrische Ausweisbilder an, die vor Ort gemacht und digitalisiert werden können.
Alternativ kann das digitale Bild schon jetzt zum Beispiel von einem zertifizierten Fotostudio gemacht werden und nur der 3D-Code mit zur Ausweisbeantragung gebracht werden.
Ab Mitte nächster Woche wird das neue Gerät zur Erstellung der biometrischen Ausweisbilder im Rathaus installiert. Wir berichten, sobald diese Möglichkeit vor Ort genutzt werden kann.
Gegen eine Gebühr von 15 Euro bekommt man beantragte Ausweisdokumente nun auch direkt per Post nach Hause geschickt und muss diese aber persönlich in Empfang nehmen.
Foto (Gemeinde Lehre): Für das Ausweisfoto gelten ab dem 1. Mai neue Regelungen.

Feuerwehreinsatz im Moorbusche am 08.05.25

Die Feuerwehr Cremlingen informiert:

Lage: Vor Ort kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW am Ortsausgang Cremlingen. Die Unfallstelle wurde abgesichert, auslaufende Betriebsstoffe aufgenommen und die Batterien der Fahrzeuge abgeklemmt.
Anschließend wurde die Fahrbahn gereinigt. Der Einsatz konnte nach ca. 45min beendet werden.
Eure Feuerwehr Cremlingen
Text + Fotos FFW Cremlingen
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Unfall auf der A 39 am 05.05.25

Die Feuerwehr Cremlingen informiert:

Datum: 05.05.2025
Alarm: 12:54 Uhr
A39 Scheppau -> Cremlingen
Am Mittag wurden wir zusammen mit den Kameraden der @ff_schandelah zu einem Verkehrsunfall mit verletzter Person auf die A39 alarmiert. Vor Ort kam es zu einem Unfall mit zwei beteiligten PKW, sowie einem LKW. Die Fahrzeuge wurden abgesichert und die Batterien abgeklemmt. Parallel wurden die verletzten Personen durch den Rettungsdienst versorgt. Anschließend wurde die Fahrbahn wieder frei gemacht. Der Einsatz konnte nach etwa 1 Stunde beendet werden.
Eure Feuerwehr Cremlingen
Quelle: Text + Foto FFW Cremlingen

Destedter Mehrgenerationenplatz mit neuen Spielgeräten

Pressemeldung

Destedt. Der Mehrgenerationenplatz in der Destedter Schulstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Eine vom Ortsrat eingerichtete Arbeitsgruppe, unter der Leitung von Thomas Klusmann, hat nun dafür gesorgt, dass er noch attraktiver gestaltet worden ist. Viele Hände haben dazu beigetragen, dass die schweren Spielgeräte aufgestellt werden konnten. Besonderer Dank geht hier an Lars Haverlah, der mit dem entsprechende Gerät unterstützte.

Ohne die finanzielle Unterstützung der Eckensberger Stiftung, die mit 5.500 € den Tischkicker und die Tischtennisplatte bezuschusste, wäre alles nur Wunschdenken geblieben. „Unser Haushalt des Ortes von 2.700 € hätte diese Anschaffungen nicht möglich gemacht“, bedankte sich Ortsbürgermeister Dr. Diethelm Krause-Hotopp bei Dr. Wolfgang Müller und Karsten Kröger von der Eckensberger Stiftung.

Foto (privat): Die neue Tischtennisplatte wird begutachtet: v.l.: Ortsbürgermeister Dr. Diethelm Krause-Hotopp, AG-Leiter Thomas Klusmann: von der Eckensberger Stiftung Dr. Wolfgang Müller und Karsten Kröger und von der AG-Spielplätze: Dr. Sabine Auschra und Michael Marsel.

Foto (privat): Ein kleines Spielchen gefällig?! Der neue Tischkicker kommt bei den Jugendlichen gut an.

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Neue Kursreihe ab Juni: Yoga in Lucklum

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Lucklum. Der SV Rot-Weiß Lucklum/Erkerode freut sich, das neu integrierte Sportangebot seines Yoga-Kurses für Erwachsene mit einer weiteren Terminreihe fortsetzen zu können. Nach der tollen Resonanz und dem guten Zuspruch sind für den Folgekurs freie Plätze verfügbar, auf die ab sofort Anmeldungen möglich sind.

Der Kurs – unter Anleitung einer ausgebildeten Yoga-Lehrerin für Kinder-, Yin- und Hatha-Yoga – findet immer Dienstags von 18:00-19:15 Uhr an folgenden, zehn fest vereinbarten Terminen im Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Lucklum am Sportplatz statt:

  • Juni / Juli 2025: 03.06. / 10.06. / 17.06. / 24.06. / 01.07.
  • August / September 2025: 19.08. / 26.08. / 02.09. / 09.09. / 16.09.

Als Kursgebühr fallen 80,00 EUR pro Person an.

Die Kurs-Teilnehmeranzahl ist begrenzt – es greift das „1st come, 1st serve“ Prinzip. Für die Anmeldung und Teilnahme am Kurs ist es zwingende Voraussetzung, im Sportverein Mitglied zu sein.

Interessierte Personen, die bislang noch kein Vereinsmitglied sind, können direkt und selbstständig online über www.rot-weiss-lucklum.de/verein/mitgliedsantrag beitreten. Die aus der dann eingehenden Vereinsmitgliedschaft resultierenden Gebühren fallen zusätzlich zur Kursgebühr an.

Anmeldungen und Info-Anfragen nimmt Leonie Schlösser Castillo unter 0151 – 68198538 oder per Email an yoga@rw-lucklum.de gerne entgegen.

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Gelungener Knobelabend der Abteilung „Fit for Future“

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Lucklum. Ein stimmungsvoller und geselliger Abend voller Spaß, Spannung und Gemeinschaft fand am Samstag, den 26. April 2025 im Dorfgemeinschaftshaus am Lucklumer Sportplatz statt. Die Abteilung „Fit for Future“ lud zum traditionell fröhlichen Knobelabend ein, bei dem 24 begeisterte Mitspieler gemeinsam einen unvergesslichen Abend verbrachten.

Der Startschuss fiel um 18:30 Uhr, und die Teilnehmer tauchten sofort in die Welt des Knobelspaßes ein. Während der Spielpausen konnten sich die Gäste mit leckeren Häppchen stärken und eine vielfältige Getränkeauswahl genießen. Dank zahlreicher großzügiger Spenden konnten zudem fantastische Preise verlost werden, was die Stimmung zusätzlich anheizte und für strahlende Gesichter sorgte.

Die Veranstaltung wurde durch die Unterstützung zahlreicher lokaler Betriebe und Privatpersonen möglich gemacht. Zu den Spendern gehörten unter anderem der Biohof Berkelmann, Hof Glindemann, Obsthof Belkius, Elm Gärtnerei Krüger, Rittergut Lucklum GmbH & Co. KG, Edeka Kamp, Kosmetik am Rittergut Silvia Friedrich, MarLo Hairstyle Marina Lodahl sowie private Spenden von Meik Schulz und Beate Haberland.

Wir möchten uns herzlich bei allen bedanken, die durch ihre Unterstützung zum Gelingen dieses Abends beigetragen haben“, so die Organisatoren der Abteilung „Fit for Future“. Das Event war nicht nur ein voller Erfolg, sondern wird den Teilnehmern sicherlich noch lange in bester Erinnerung bleiben.

Titelfoto: Zufriedene und glückliche Teilnehmer beim abschließenden Gruppenbild

Kandidatur für das Bürgermeisteramt 2026 in der Gemeinde Cremlingen

Pressemitteilung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Cremlingen,

unsere Gemeinde liegt mir sehr am Herzen. Vor allem die Zukunftssicherheit für alle Generationen, eine solide Finanzpolitik und ein starker Zusammenhalt sind mir sehr wichtig – um diese Ziele aktiv voranzutreiben, habe ich mich entschieden, bei der kommenden Kommunalwahl 2026 für das Amt des Bürgermeisters unserer geschätzten Gemeinde Cremlingen zu kandidieren.

Als Ratsmitglied, Gruppen- und Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat habe ich schon die vergangenen Jahre intensiv genutzt, um aktiv an der Gestaltung unserer Kommune mitzuwirken. In der Zeit gab es zahlreiche Gespräche mit Menschen aus der Gemeinde. Mit Engagierten in Vereinen und Verbänden, mit Aktiven in den Feuerwehren, mit Elternvertretern in Schulen und Kindergärten und nicht zuletzt mit den eigenen kommunalpolitischen Mitstreitern – nahezu alle haben mich in meinem Entschluss bestärkt, die Kandidatur als Bürgermeister bei der Kommunalwahl 2026 anzugehen.

Meine ganzen jetzt 50 Lebensjahre habe ich in der Gemeinde Cremlingen verbracht. Meine Familie und ich haben unseren Lebensmittelpunkt in Hemkenrode, wo wir uns in der Dorfgemeinschaft gern und aktiv einbringen. Ich selbst bin seit nunmehr 14 Jahren auch Ortsbrandmeister der Feuerwehr in Hemkenrode.

Die finanzielle Situation unserer Gemeinde hat sich aus den verschiedensten Gründen massiv verschlechtert. Dies erfordert in der Zukunft ein umsichtiges und effizientes Handeln, um den Haushalt zu konsolidieren und auch den nachfolgenden Generationen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu lassen. 

Gleichzeitig gilt es aber auch, wichtige Bauprojekte unter anderem im Kindergarten- und Schulbereich oder auch bei den Freiwilligen Feuerwehren, die schon länger auf ihre Umsetzung warten, voranzutreiben. Aber auch die wohnbauliche Weiterentwicklung der Gemeinde muss im Blick bleiben, damit auch die nachfolgende Generation die Möglichkeit hat, weiterhin in ihrer Heimatgemeinde verwurzelt zu bleiben.   

Zudem steckt die Digitalisierung im Rathaus größtenteils noch in den Kinderschuhen. Heutzutage ist diese aber unerlässlich, um die Verwaltung effizienter zu machen, den Bürgerservice zu verbessern und die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten und zu intensivieren. 

Nur drei kleine Beispiele, die den Rat und die Verwaltung in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen stellen werden.  Diese Aufgaben gilt es, aktiv und entschlossen anzugehen und zu bewältigen. 

Als Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters und Verwaltungsleiter in der Nachbarkommune, der Gemeinde Lehre, habe ich das »Verwaltungshandwerk« von der Pike auf gelernt, und mit den zusätzlich gewonnenen kommunalpolitischen Erfahrungen der vergangenen Jahre sind mir die Herausforderungen, die es in einem Rathaus gibt, nicht nur theoretisch präsent. Dieses Wissen möchte ich zum Wohle aller Einwohner und Einwohnerinnen einbringen, um die Gemeinde Cremlingen zukunftssicher voranzubringen. Gemeinsam mit einer motivierten und ergebnisorientierten Mannschaft im Rathaus wird das sicherlich gelingen.

Mir ist es wichtig, frühzeitig mit meiner Absicht, Bürgermeister der Gemeinde Cremlingen zu werden, an die Öffentlichkeit zu gehen, um die kommende Zeit zu nutzen, mit allen anderen Beteiligten in der Cremlinger Kommunalpolitik in einen Dialog zu treten, denn Transparenz, die mir grundsätzlich sehr wichtig ist, möchte ich auch als Bürgermeister von Anfang an ganz vorn anstellen. Denn eins ist sicher, nur wir alle gemeinsam werden die Herausforderungen der kommenden Jahre schultern können. 

Ich freue mich auf einen spannenden und interessanten Wahlkampf!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Tobias Breske

Bürgermeisterkandidat für die Gemeinde Cremlingen: Tobias Breske