Freitag, April 3, 2026

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Broistedt: Tödlich verletzter Fahrer bei Verkehrsunfall

Am 17.02.2026 gegen 11:15 Uhr kam ein 75-jähriger Fahrer aus bislang ungeklärter Ursache von der L 472 (ehem. K74) ab.

Kurz hinter dem Ortsausgang von Broistedt verlor der Mann die Kontrolle über seinen VW und kollidierte alleinbeteiligt mit einem Straßenbaum. Der Fahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Feuerwehr und Rettungsdienst waren ebenfalls im Einsatz. Die Straße war vorübergehend gesperrt.

Schützen-Sport-Verein Weddel lädt zu Mitmachaktionen ein

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Anlässlich der Feier zum 800-jährigen Bestehen Weddels organisiert der Schützen-Sport-Verein Weddel ein abwechslungsreiches Programm für die gesamte Bevölkerung. Mit verschiedenen Mitmachaktionen für Erwachsene und Kinder möchte der Verein das Jubiläum gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern aktiv gestalten.

Ein Höhepunkt ist das Ausschießen des Volkskönigspaares. Interessierte haben montags ab 19:00 Uhr sowie freitags ab 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen und den besten Schuss zu erzielen. Das Gewinnerpaar erhält beim Festzeltfrühstück jeweils eine Erinnerungsscheibe sowie ein Preisgeld. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Plakat: Mitmachaktion zur 800 Jahrfeier Weddel

Auch für die jüngsten Besucherinnen und Besucher wird einiges geboten. Kinder unter 12 Jahren können sich im Blasrohrsport versuchen und Luftballons auf fünf Meter Entfernung treffen. Zusätzlich stehen Lichtpunktpistole und Lichtpunktgewehr zum Ausprobieren bereit. Als Anerkennung erhalten die Kinder kleine Spielzeugpreise und Süßigkeiten. Auch dieses Angebot ist kostenlos.

Sportlich wird es zudem bei der öffentlichen Dartmeisterschaft am 30. Mai um 14:00 Uhr. Beim Steeldart-Turnier treten Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Pokale und Medaillen an. Die Anmeldung erfolgt per WhatsApp unter 0151-67667767. Das Startgeld beträgt 10 Euro. Weitere Informationen sind den ausgehängten Plakaten zu entnehmen.

Der Schützen-Sport-Verein Weddel freut sich auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher und lädt alle herzlich ein, gemeinsam das 800-jährige Jubiläum Weddels zu feiern.

BS: Zeugenaufruf – PKW beschmiert

Hugo-Luther-Straße, 13.02.2026, 02:00 bis 06:00 Uhr

Unbekannter sprüht Graffiti

In den frühen Morgenstunden des vergangenen Freitags kam es im Westlichen Ringgebiet zu mehreren Sachbeschädigungen an Fahrzeugen. Ein bislang unbekannter Täter besprühte dabei die Außenspiegel von insgesamt neun PKW mit orangener Farbe. Am Morgen erstattete einer der Geschädigten Anzeige. Die Polizei nahm in allen Fällen je eine Strafanzeige auf und sucht nun nach Zeugen, die in der Nacht Beobachtungen gemacht haben. Hinweise nimmt das Polizeikommissariat Süd unter 0531-476 3515 entgegen.

Brand einer Doppelhaushälfte – Mann tot geborgen

Schöningen, Königsberger Straße

15.02.2026, 15.41 Uhr

Am Sonntagnachmittag kam es aus bisher unbekannter Ursache zu einem Brand in einer Doppelhaushälfte in der Königsberger Straße in Schöningen. Eine Person konnte nur noch tot aus dem Haus geborgen werden. Der Sachschaden wird auf 70.000 Euro geschätzt.

Gegen 15.41 Uhr entdeckten Zeugen den Brand in der Doppelhaushälfte und verständigten sofort die Feuerwehr, die umgehend mit den Löscharbeiten begann.

Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Rettungskräfte war unklar, ob sich der 74 Jahre alte Hausbewohner noch im Gebäude befand.

Im Zuge der Nachschau im Haus konnte eine leblose Person entdeckt werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der verstorbenen Person um den Hausbewohner handelt. Die Todesursache ist bisher unbekannt.

Durch das schnelle Einschreiten der Freiwilligen Feuerwehren aus Schöningen, Esbeck und Hoiersdorf konnte ein Übergreifen der Flammen auf die andere Haushälfte verhindert werden. Die Löscharbeiten waren gegen 18.43 Uhr beendet.

Der Brandort wurde beschlagnahmt.

Die Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

Der 48. Braunschweiger Schoduvel -Polzeibericht-

Braunschweig, Innenstadt

15.02.2026

Am heutigen Sonntag zog erneut Norddeutschlands größter Karnevalsumzug durch Braunschweig. Entlang des Streckenverlaufs feierten zahlreiche Karnevalisten in friedlicher und ausgelassener Stimmung.

Ein polizeiliches Einschreiten war nur vereinzelt erforderlich. Neben einigen Personen, die mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen auffielen, kam es an einigen Stellen zu Streitigkeiten und zu einer Beleidigung, die polizeilich aufgenommen wurde.

Insgesamt zieht der Einsatzleiter Herr Bodendiek eine positive Bilanz: „Seitens der Polizei sind wir mit dem Einsatz des diesjährigen Braunschweiger Schoduvels zufrieden. Da wir nahezu keine Störungen zu verzeichnen hatten, blicken wir auf einen entspannten Einsatzverlauf zurück. Vielen Dank an alle friedlich feiernden Beteiligten und an alle Einsatzkräfte, die den diesjährigen Karnevalsumzug möglich gemacht haben!“

Nach Umzugsende kam es in der Innenstadt noch durch die letzten Feiernden zu vereinzelten körperlichen Auseinandersetzungen, Beleidigungen und Streitigkeiten. Vor dem Schlossplatz kam es noch zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wobei ein Polizeibeamter verletzt wurde.

8. Ostereierschießen

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Samstag, 28. März ab 15 Uhr

Im DGH-Weddel, Ahornallee 10

✥ Spaß für die ganze Familie ✥ Geschossen wird nicht auf Eier, wie man vermuten könnte, sondern mit einem Luftdruckgewehr auf Papier.

✥ Das kann wirklich jeder ✥ Jüngere Teilnehmer unter 12 Jahren Schießen mit einem Lichtpunktgewehr Zu gewinnen gibt es liebevoll Handgefärbte Eier

Dashcams im Auto: Was erlaubt ist – und worauf Autofahrer achten sollten

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Dashcams im Auto: Was erlaubt ist – und worauf Autofahrer achten sollten

Viele Autofahrer nutzen inzwischen eine Dashcam, um das Verkehrsgeschehen festzuhalten. Vor allem nach einem Unfall können die Aufnahmen helfen, den Ablauf besser nachzuvollziehen. Gleichzeitig bestehen jedoch häufig Unsicherheiten darüber, was rechtlich zulässig ist und welche Datenschutzvorgaben gelten. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Nutzung von Dashcams in Deutschland.

Dashcams sind grundsätzlich erlaubt – aber nur unter Bedingungen

Grundsätzlich ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt. Entscheidend ist jedoch, wie sie eingesetzt wird. Zulässig ist die Nutzung nur dann, wenn die Kamera nicht dauerhaft filmt, sondern Aufnahmen anlassbezogen gespeichert werden und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben.

In der Praxis kommen dafür Dashcams zum Einsatz, die mit sogenannten Loop-Aufnahmen arbeiten. Dabei zeichnen sie fortlaufend kurze Sequenzen auf, überschreiben ältere Aufnahmen automatisch und speichern nur dann dauerhaft, wenn ein konkreter Anlass vorliegt, zum Beispiel nach einem Unfall. So lässt sich der Unfallhergang dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt ist:

  • Der Einbau einer Dashcam im Fahrzeug.
  • Die Nutzung von Dashcams oder Smartphone-Apps mit vergleichbarer Aufzeichnungsfunktion, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden.
  • Kurzzeitige und anlassbezogene Aufnahmen, etwa im Zusammenhang mit einem Unfall.

Verboten ist:

  • Das dauerhafte Filmen des Straßenverkehrs ohne konkreten Anlass.
  • Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung.
  • Das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige von Verkehrsverstößen. Die Überwachung des Verkehrs ist ausschließlich Aufgabe der Polizei.

Datenschutz und mögliche Konsequenzen

Hintergrund der Regelungen ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten dürfen nur erhoben und verarbeitet werden, wenn dafür eine rechtliche Grundlage besteht. Dauerhafte Dashcam-Aufnahmen erfassen zwangsläufig andere Verkehrsteilnehmer und greifen damit in deren Persönlichkeitsrechte ein.

Der Bundesgerichtshof erlaubt Dashcam-Aufnahmen daher nur kurzzeitig und anlassbezogen. Eine dauerhafte Speicherung ohne konkreten Anlass ist in der Regel unzulässig. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Besonders relevant sind dauerhafte Aufzeichnungen ohne Anlass sowie die Veröffentlichung nicht anonymisierter Aufnahmen. In der Praxis kommt es häufig zunächst zu Abmahnungen oder Verwarnungen. Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen sind jedoch auch Bußgelder möglich. Diese richten sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung und können schnell im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

Wichtig ist außerdem, dass Nutzer die Kontrolle über ihre Aufnahmen behalten. Bei cloudbasierten Diensten sollte geprüft werden, wo Videos gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann. Auch die Veröffentlichung von Dashcam-Videos im Internet ist meist verboten. Nach dem Recht am eigenen Bild ist die Einwilligung aller erkennbaren Personen erforderlich. Ausnahmen gelten nur, wenn Personen zufällig und nicht gezielt im Hintergrund erscheinen.

ACV Checkliste: Wie nutze ich eine Dashcam rechtssicher?

Platzierung: Die Dashcam sollte so angebracht werden, dass sie das Verkehrsgeschehen erfasst, ohne die Sicht zu beeinträchtigen. Bewährt hat sich eine Montage im Bereich hinter oder leicht unter dem Rückspiegel. Wichtig ist zudem, dass sicherheitsrelevante Systeme wie Airbags nicht beeinträchtigt werden und Kabel sauber verlegt sind, damit sie weder die Sicht noch die Bedienung des Fahrzeugs stören.

Technik: Kurze Clips in Endlosschleife einstellen, damit alte Aufnahmen automatisch überschrieben werden. Eine ausreichende Bildqualität ist entscheidend, damit im Ernstfall Details wie Verkehrszeichen oder Fahrmanöver nachvollziehbar dargestellt werden können – insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen.

Sensoren: Ein integrierter Beschleunigungssensor kann Unfälle erkennen und relevante Sequenzen sichern. Die Auslösemechanik sollte zuverlässig arbeiten, ohne bereits bei leichten Erschütterungen unnötig Sequenzen dauerhaft zu speichern.

Ausstattung: Je nach Bedarf kann auch eine zusätzliche Kamera für den Heckbereich sinnvoll sein, etwa um Auffahrunfälle oder gefährliche Überholmanöver zu dokumentieren.

Datenschutz: Aufnahmen nur im Anlassfall speichern und nicht ohne Zustimmung veröffentlichen. Falls die Dashcam über eine Audiofunktion verfügt, sollte die Tonaufzeichnung deaktiviert bleiben.

Kauf: Modelle mit integrierten Datenschutzfunktionen bevorzugen, etwa automatisches Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen.

Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel

Bei Verkehrsunfällen können Dashcam-Aufnahmen helfen, den Hergang besser nachzuvollziehen. Versicherungen nutzen solche Videos, um Schadensersatzansprüche zu prüfen. Auch Gerichte können Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel berücksichtigen. Besonders hilfreich sind sie in unübersichtlichen oder komplexen Verkehrssituationen, etwa wenn mehrere Fahrzeuge beteiligt sind oder Aussagen zum Unfallhergang widersprüchlich ausfallen.

Ob ein Gericht Dashcam-Aufnahmen verwertet, hängt stets vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist dabei unter anderem, ob die Aufnahmen datenschutzkonform entstanden sind und die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben.

Regelungen im Ausland beachten

Für Fahrten ins Ausland gelten teils andere Regelungen als in Deutschland. Eine einheitliche europäische Vorschrift zur Dashcam-Nutzung gibt es nicht. In einigen Ländern ist der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt. Wer mit einer Dashcam reist, sollte sich daher vorab über die geltenden Regeln im jeweiligen Urlaubsland informieren und die Kamera im Zweifel deaktivieren.

Der Betrieb des Bildungs- und Begegnungszentrums in Cremlingen – mediale Darstellung und tägliche Wirklichkeit

Pressemeldung

Der SPD-Flyer, der kürzlich den Haushalten der Gemeinde Cremlingen ins Haus flatterte, sorgt beim CDU-Ortsverband für Irritationen. Während der Text des Flyers den Eindruck eines reibungslos laufenden Vorzeigeprojekts vermittelt, zeigt sich bislang im täglichen Betrieb des Bildungs- und Begegnungszentrums (BBZ) ein deutlich anderes Bild.

Dieser Flyer liest sich wie eine Erfolgsgeschichte ohne jede Bodenhaftung“, erklärt Volker Brandt, Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Cremlingen. „Wer den Betrieb des BBZ aktuell erlebt oder sich mit den Nutzern austauscht, stellt fest, dass es noch erhebliche Probleme gibt.“

Das BBZ, ursprünglich initiiert vom damaligen Gemeindebürgermeister Günter Eichenlaub, war und ist kein parteipolitisches Projekt einer einzelnen Fraktion,

denn die Errichtung des BBZ wurde seinerzeit trotz Fehlens eines ange- messenen Betriebskonzeptes und lückenhafter Finanzierung durch einen breiten mehrheitlichen Beschluss des Gemeinderates ermöglicht, an dem alle Parteien beteiligt waren. „Diese gemeinsame Leistung wird heute erstaunlich oft unterschlagen“, so Brandt. „Das BBZ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde, nicht der Erfolg einer einzelnen Partei.“

Sogar führende SPD-Vertreterinnen und -Vertreter benannten zuletzt offen die bestehenden Defizite. Auf der jüngsten Jahreshauptversammlung der Dorf-gemeinschaft Cremlingen war der seit September 2025 laufende Betrieb des BBZ Gegenstand der Kritik. Seit Inbetriebnahme des Gebäudes fehlen nach wie vor etliche bestellte Möbel, vor allem Tische und Bestuhlung, und ein mobiler Tresen. Die Lieferung der Ausstattung wird frühestens Ende März erwartet.

Hinzu kommen organisatorische Mängel. Ein öffentlicher Buchungs- und Belegungsplan im Internet existiert bis heute nicht. Für Vereine, Kurse und Gruppen ist damit unklar, wann und wie Räume genutzt werden können. Anfragen laufen ins Leere, da die zuständigen Ansprechpartnerinnen häufig nicht erreichbar sind. Nach Angaben von Nutzern gibt es auch im Bereich der Volkshochschule Unmut über die Abläufe und Ausstattungsdefizite.

Simone Schidlowski, Cremlinger Ortsratsmitglied, organisiert seit Oktober im BBZ regelmäßig Brettspielabende für Erwachsene und erlebt als Nutzerin die Probleme hautnah: „Es ist immer eine Herausforderung für die Ehrenamtlichen, wenn sie nicht wissen, in welchem Zustand sie Räume vorfinden, aber vieles wäre so einfach und ohne großen finanziellen Aufwand abzustellen.“

Besonders kritisch ist zudem ein sicherheitsrelevanter Zustand, der in einem öffentlichen Gebäude keineswegs akzeptabel ist: Die Feuerwehr hat bislang über die Schließanlage keinen Zugang zum Gebäude.

Das passt alles nicht zu dem Bild, das die SPD jetzt in alle Haushalte trägt“, so Brandt. „Wer öffentlich jubelt, sollte auch den Mut haben, die offenen Baustellen klar zu benennen.“

Dass Beschwerden derzeit häufig bei einzelnen Ratsmitgliedern landen und nicht strukturiert über Verwaltung und Bürgermeister abgearbeitet werden, zeigt aus Sicht der CDU ein grundlegendes Problem im Management des BBZ. „Wenn selbst SPD-Ratsmitglieder den Bürgermeister namentlich als Ansprechpartner bei Ärger benennen, dann sagt das viel über den aktuellen Zustand aus“, betont Brandt und ergänzt: „Der verlässliche Betrieb eines solchen Zentrums kann nicht „nebenbei“ organisiert werden, sondern bedarf klarer personeller Zuständigkeiten.“

Als wichtige Einrichtung für die gesamte Gemeinde braucht das BBZ Ehrlichkeit statt Hochglanzdarstellung. „Das BBZ ist kein Parteiprojekt und kein Dorf-gemeinschaftshaus für wenige, sondern ein Haus für alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Cremlingen“, so Brandt abschließend. „Wer Vertrauen schaffen will, muss Probleme lösen und nicht überdecken.“

Volker Brandt,  Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Cremlingen 

Praxisorientiertier Vortrag: Konfliktmediation im Vereinsalltag – praxisnahe Impulse für Engagierte

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Groß Vahlberg. Konflikte im Ehrenamt sind keine Seltenheit: Unterschiedliche Meinungen, Rollen und Erwartungen können die Zusammenarbeit in Vereinen und Initiativen erschweren. Um Vereinsaktive in solchen Situationen zu stärken, lädt die AWO-Freiwilligenagentur Elm-Asse zu einem praxisorientierten Vortrag ein: „Konfliktmediation im Vereinsalltag – praxisnahe Impulse für Engagierte“ am Mittwoch, den 4. März 2026, von 17:00 bis 20:00 Uhr ins Sportheim Groß Vahlberg (Am Lahbusch 7, 38170 Groß Vahlberg).

Der Workshop richtet sich an Vereine, Initiativen, Engagierte und Interessierte, die in ihrer Vereinsarbeit oder in ihrem beruflichen Kontext mit unterschiedlichen Meinungen und Konflikten umgehen. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Impulse und lernen, typische Konfliktsituationen im Alltag zu erkennen und konstruktiv zu bearbeiten. Dabei werden Grundlagen der Konfliktkommunikation vermittelt, praktische Methoden und Übungen zur Konfliktlösung vorgestellt und ausreichend Raum für Fragen, Austausch und Erfahrungsaustausch geboten.

Geleitet wird der Workshop von Frau Heike Ahrens-Freudenberg, Mediatorin (MM, univ.), in Wirtschafts- und Familienmediation und in sozialen Bereichen sowie systematische Coachin für Kinder und Jugendliche mit langjähriger Erfahrung in Konfliktmediation; Wirtschaftsjuristin, LL.B. Sie verbindet fundiertes Fachwissen mit praxisnahen Methoden, um Engagierte zu stärken und konstruktive Lösungswege aufzuzeigen.

Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 1. März 2026 möglich per E-Mail an alysse.boisneau@awo-bs.de oder anna-rabea.bussler@awo-bs.de oder telefonisch unter +495336 / 9489-500 bei der AWO-Freiwilligenagentur Elm-Asse.

Berufsvielfalt zum Anfassen: HBS öffnet Türen zu Bildung, Praxis und Zukunft

Ein Tag voller (technischer) Entdeckungen
Die Heinrich-Büssing-Schule (HBS) hat am Tag der offenen Tür am 11.02.2026 eindrucksvoll gezeigt, wie ein umfassendes Bildungsangebot praxisnah erlebt wird. Die Besucherinnen und Besucher tauchten in ein vielfältiges Lernumfeld ein und erhielten Einblicke in eine zukunftsorientierte Bildung, die Theorie und Praxis eng miteinander verbindet. Über 40 Betriebe präsentierten interessante Ausbildungsberufe, wodurch Schulabgänger vor Ort Informationen erhielten und Kontakte knüpfen konnten.
Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und interessierte Betriebe haben die Gelegenheit genutzt, sich über die vielfältigen Ausbildungs-, Studien- und Bildungsgänge sowie Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur zu informieren.
Besonders begeistert zeigten sich die Gäste von den Mitmachangeboten wie Experimenten zum Anfassen und Mitmach-Aktionen wie 3D-Druck, Lasercutter, Gestaltung von Schlüsselanhängern oder Kerzenständern. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich so unmittelbar von der Qualität der Lehre überzeugen, die auf eine praxisnahe Vermittlung und individuelle Förderung setzt.
Auch Vollzeitschulformen, von der Berufseinstiegsschule bis zum Beruflichen Gymnasium Technik, wurden vorgestellt. Die Sportfachgruppe ermöglichte Einblicke in einen modernen Sportunterricht: Die Besucher konnten Jonglieren oder ihre Geschicklichkeit mit Kleingeräten beweisen. Auch für das leibliche Wohl wurde mit Hotdogs, Crêpes, gebackenem Camembert und weiteren Leckereien gesorgt.
Darüber hinaus bot der Tag der offenen Tür reichlich Gelegenheit zum Austausch mit Lehrkräften, aktuellen Schülerinnen und Schülern sowie Absolventinnen und Absolventen. Die Gespräche machten deutlich, wie intensiv die Schule Wert auf eine persönliche Begleitung legt – von der ersten Orientierung bis hin zur Unterstützung bei der späteren Berufswahl.
Die Organisation des Tages war reibungslos und herzlich: Übersichten zu Studien- und Bildungswegen, Informationsstände zu Ausbildungs- und Praktikumsangeboten sowie individuelle Beratungen standen bereit. Dank eines breiten Spektrums an Mitmachangeboten konnten junge Besucherinnen und Besucher die HBS als lebendigen Lernort erleben – jenseits der klassischen Unterrichtsstunden.
Der Tag der offenen Tür bestätigte erneut: Die Heinrich-Büssing-Schule bietet mehr als nur Unterricht. Sie eröffnet Perspektiven, ermöglicht praktische Erfahrungen und unterstützt Lernende dabei, mutig die nächsten Schritte in Richtung Ausbildung, Studium oder Berufsweg zu gehen. Ein gelungener Tag, der Motivation weckte und das Vertrauen in eine hochwertige, zukunftsfähige Bildung stärkte.
Bildunterschriften Fotos (HBS, Kathrin Bialas):