Pressemitteilung vom 02.04.2026
Hospizverein: Jeder Mensch sollte eine Patientenverfügung für sich erstellen – wir helfen dabei!
Vorträge und Beratungen finden jetzt auch im Landkreis statt
Der Landkreis Wolfenbüttel ist groß. Ehrenamtliche des Hospizvereins, die Schwerkranke in Schöppenstedt oder Hornburg, in Gardessen oder Börßum begleiten, wissen das nur zu gut. Immer wieder hören sie: „Wir würden ja gerne an Ihrem Kurs zur Letzten Hilfe oder an Ihren Vorträgen teilnehmen. Aber ohne Auto…?“
Der Vorstand überlegt: „Wenn die Menschen nicht zu uns kommen können, bieten wir unsere Veranstaltungen zukünftig zusätzlich in den Gemeinden des Landkreises an.“ Die Bürgermeister von Sickte und Cremlingen reagieren spontan und positiv. Das Angebot stößt bei den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich deutlich auf Resonanz. So kommen am 24. März mehr als 80 Menschen im Bildungs- und Begegnungszentrum Cremlingen zusammen. Es geht um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Eine Fachanwältin erläutert
Auch wenn Gedanken an Krankheit und Sterben gern aufgeschoben werden: Diese Themen treten mit zunehmendem Alter dennoch ins Bewusstsein. Vor allem: Wer kann notfalls für mich Entscheidungen treffen? Was kann ich tun, damit immer in meinem Sinne gehandelt wird? Als Fachanwältin hat der Hospizverein Wolfenbüttel Ingrid Alsleben aus Gifhorn eingeladen. Mit ihrer Kanzlei hat sie sich auf die Themen der rechtlichen Vorsorge spezialisiert.
„Denken Sie daran: Ein Arzt braucht für alles, was er tut, die Zustimmung des Patienten.“ Diesen Grundsatz ruft die Referentin immer wieder in Erinnerung. Liegt die Diagnose einer Erkrankung vor, geht es um die Maßnahmen. Entscheiden muss immer der Patient. Doch was ist, wenn er nicht in der Lage ist, abzuwägen, zuzustimmen oder abzulehnen – wenn er gar die Vorschläge des Arztes nicht versteht? Dann ist die Patientenverfügung maßgebend. „In einer Patientenverfügung kann ich regeln: Was will ich, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann, oder auch, was will ich nicht.“ Eine Patientenverfügung setzt sich aber nicht selbstständig durch. Dazu braucht man jemanden, der ihren Inhalt kennt und ihr Geltung verschafft. Wer das sein soll, kann in einer Vorsorgevollmacht festgelegt werden.
Wem erteile ich Vollmacht?
Und wer niemanden hat, dem er eine Vollmacht erteilen kann oder möchte? Diese Frage stellen sich viele, die keine Kinder oder näheren Angehörigen haben. Für diesen Fall empfiehlt die Anwältin eine Betreuungsverfügung. Dann hat der Arzt dennoch immer eine gut informierte Vertretung vor sich. Für den Fall, dass einmal ein Betreuer aktiv werden muss, kann man hier genauestens festhalten, was einem wichtig ist, was man sich wünscht.
Wie aber kann man jetzt etwas entscheiden, wenn man doch gar nicht wissen kann, von welchen Krankheiten man betroffen sein könnte – wie das Leben einmal zu Ende gehen wird? Genau deswegen empfiehlt die Referentin, das Formular Patientenverfügung um individuelle Gedanken zum Lebensende zu ergänzen. Sie können helfen, wenn Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer gemeinsam überlegen, was wohl gewünscht ist – wie man vermutlich entscheiden würde, wenn man es selber noch könnte…
Vertrauensvolle individuelle Gespräche
Wie groß das Interesse am Thema Vorsorge ist, wird an diesem Abend deutlich. Fragen und Erfahrungen kommen zur Sprache. 80 Menschen machen mit ihrer Teilnahme einen ersten wichtigen Schritt. Nun müsste die individuelle Auseinandersetzung mit dem Gehörten folgen. Dabei unterstützt der Hospizverein kostenfrei mit den von Ingrid Alsleben geschulten ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern. Auch sie sind bereit, nach Cremlingen zu kommen. Wer dieses Angebot nutzen möchte, meldet sich in der Verwaltung bei Carsten Brandt, Telefon (05306) 802 311 oder per Mail unter anmeldung@cremlingen.de.
Ulrike Jürgens, Vorständin des Hospizvereins, freut sich über die positive Resonanz und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. „In unserer Entscheidung, mit unseren Angeboten in den Landkreis zu gehen, fühlen wir uns bestätigt. Weiter geht es schon am 29. April im Herrenhaus Sickte.“

