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Der Kreisel „IM MOORBUSCHE“ liegt im Plan
Cremlingen 26.07.2025
Cremlingen 26.07.2025
Der Neubau des Kreisel im Moorbusche – mal von oben betrachtet
Unser Teamkollege Thomas Heithecker (als Drohnenpilot) schaute mal aus der Vogelperspektive. Ups… der Kreisel wird aber sehr eng, informierte Heithecker die Redaktion.
Sicherlich ist es wichtig, den Verkehrsfluss besonders zu Spitzenzeiten flüssiger und ruhiger zu machen. Gerade der LKW-Verkehr wird aber durch diesen Kreisel besonders gefordert werden – sollte nicht einmal die Straße „Im Moorbusche“ eine Ortsumgehung für die Cremlinger Ortschaft werden?
Deutsche Segelflugmeisterschaft der Junioren mit dem Cremlinger Ole Bachmann
Der Himmel ist sein Territorium, der Flugplatz sein zweites Zuhause – Segelfliegen ist das Gefühl der Freiheit!
Teilnehmer der diesjährigen Deutschen Meisterschaft in der Standardklasse, Ole Bachmann aus Cremlingen bei Braunschweig ist Flugplatzkind vom LSV-Rinteln, der 2019 seinen Segelflugschein bekommen und mehrfach an Streckenfluglehrgängen teilgenommen hat. Seit 2024 ist er zusätzlich Fluglehrer und aktuell fliegt er das erste Mal eine Deutsche Meisterschaft der Junioren in Musbach bei Freudenstadt mit. Auf dieser deutschen Meisterschaft messen sich die besten 30 Jugendlichen Segelflieger Deutschlands vom 24.07.2025 bis 03.08.2025 auf langen Streckenflügen.
Die Paarungszeit des Rehwilds
Die Paarungszeit des Rehwilds (Blattzeit) läuft auf Hochtouren – und mit ihr steigt die Gefahr auf unseren Straßen.
Rehböcke sind aktiv auf Partnersuche und verlieren dabei oft jede Vorsicht. Ricken (weibliche Rehe) und ihr Nachwuchs wechseln plötzlich die Straßenseite – besonders früh morgens und in der Dämmerung.
Was bedeutet das für uns alle?
Runter vom Gas – besonders in ländlichen Gebieten
Augen auf in der Dämmerung
Vorsicht an Wechselzonen wie Maisfeldern, Hecken & Waldstücken
Jeder Wildunfall ist einer zu viel.
Über 20.000 Unfälle bundesweit – allein im Juli 2024. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher – viele Wildunfälle werden gar nicht gemeldet.
Das sind nicht nur Zahlen – das sind Leben.
REWE Markt „Ost“ – Abriss und Grundsteinlegung
Cremligen, 28.05.2025
Voll im Zeitplan ist der REWE „Ost“ an der Hauptstraße
Nach einer langen Planungsphase des modernen REWE Marktes in Cremlingen an der Hauptstraße 42 startete der Abriss. In gründlicher Arbeit wurden die Wertstoffe getrennt und recycelt. Von den Stromkabeln bis zur Hauswand und gegebenenfalls wieder als Baustoffe verwertet.
Mitte September 2024
Dann war das Grundstück geräumt für den Start des Neubaus. Hier Motive:
Nach 4 Jahren – bis zur Freigabe der Baugenehmigung durch den Landkreis Wolfenbüttel – konnte der Grundstein gelegt werden. Die Bürger konnten hier schnell zuschauen, wie der neue Markt „Stein für Stein“ wuchs.
Das Thema „Nachhaltigkeit“ steht bei den neuen Märkten der REWE-Gruppe ganz oben. Somit wird auch der neue REWE „Ost“ mit einer PV-Anlage Strom erzeugen, ebenso kommt eine Kälteanlage mit Wärmerückgewinnung auf das Dach.
Hier Motive des Rohbaus vom 28.03.2025:
Am 08.05.2025 war nun auch das Richtfest:
ACV informiert zur Urlaubszeit über Kleidungsvorschriften im Auto
Mit den Sommerferien kommt nicht nur die Reiselust, sondern auch der Wunsch nach leichter, bequemer Kleidung – selbst am Steuer. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn man nur schnell zum Strand, zum Bäcker oder in den Supermarkt fährt? Darf man barfuß oder in Flip-Flops fahren – oder sogar oben ohne? Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt zur Ferienzeit einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Sicherheitsrisiken und mögliche Konsequenzen beim Autofahren mit ungewöhnlicher Kleidung.
Gesetzliche Vorschriften zum Schuhwerk beim Autofahren
Im deutschen Straßenverkehrsgesetz gibt es keine explizite Regelung, die das Tragen eines bestimmten Schuhwerks beim Autofahren vorschreibt. Ob Flip-Flops, Schlappen oder Pantoffeln – grundsätzlich darf jeder selbst entscheiden, welches Schuhwerk er trägt.
Eine Ausnahme gilt für Berufskraftfahrer, etwa Bus- oder Lkw-Fahrer: Sie sind laut § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 70) verpflichtet, feste und geschlossene Schuhe zu tragen.
Auch bei privaten Fahrten sollte das Schuhwerk so gewählt werden, dass es die sichere Fahrzeugführung nicht beeinträchtigt. Kommt es durch ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall, kann dem Fahrer eine Mitschuld zugesprochen werden. Rechtsgrundlage ist § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass sich jeder so zu verhalten hat, „dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“
Risiken und rechtliche Folgen beim Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk
- Warum sind Schlappen oder Flip-Flops am Steuer riskant?
Sommerschuhe wie Schlappen, Adiletten oder Flip-Flops bieten deutlich weniger Halt als festes Schuhwerk. Die Gefahr, vom Brems- oder Gaspedal abzurutschen oder mit dem Schuh hängen zu bleiben, ist groß. Zudem fehlt oft das gewohnte Gefühl für Gas, Bremse und Kupplung, die Kontrolle über die Pedale nimmt ab. In Gefahrensituationen können dadurch wertvolle Sekunden verloren gehen. - Sind High Heels am Steuer erlaubt?
Das Tragen von High Heels ist zwar nicht verboten, erhöht jedoch das Unfallrisiko. Die Absätze können sich leicht verkeilen und damit schnelles Bremsen oder Beschleunigen erschweren. Zwar droht kein direktes Bußgeld, bei einem Unfall kann dem Fahrer jedoch eine Teilschuld zugesprochen werden. - Was gilt beim Barfußfahren?
Auch das Autofahren ohne Schuhe ist grundsätzlich erlaubt. Beim Barfußfahren fehlt jedoch nicht nur der nötige Halt, sondern auch der notwendige Druck, um im Ernstfall eine Vollbremsung wirkungsvoll durchzuführen. Besonders in den Sommermonaten steigt durch Schwitzen zusätzlich die Gefahr, von den Pedalen abzurutschen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann auch hier eine Mitschuld drohen.
Was droht bei fehlendem oder ungeeignetem Schuhwerk?
Wird ein Unfall durch ungeeignetes Schuhwerk mitverursacht, kann dies als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden. In solchen Fällen drohen zivilrechtliche Mithaftung und gegebenenfalls versicherungsrechtliche Nachteile.
Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur dann denkbar, wenn grob verkehrswidriges Verhalten vorliegt und andere konkret gefährdet wurden. Der Nachweis, dass der Unfall etwa durch Flip-Flops mitverursacht wurde, ist in der Praxis jedoch schwer zu führen.
Nackt oder freizügig Autofahren – ist das erlaubt?
Grundsätzlich dürfen sowohl Männer als auch Frauen nackt Auto fahren. Jedoch kann Nacktheit als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG gewertet werden, etwa wenn sich andere Verkehrsteilnehmer belästigt fühlen. In solchen Fällen drohen Verwarnungen oder Platzverweise.
Kommt es zu einer Anzeige, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, abhängig vom Einzelfall und der Einschätzung der Ordnungsbehörde. Solche Fälle sind allerdings selten.
Maskiert Auto fahren: Zulässigkeit und Konsequenzen
Das Tragen von medizinischen Masken, etwa FFP2- oder OP-Masken, ist beim Autofahren unproblematisch. Anders sieht es bei Verkleidungsmasken aus, die wesentliche Teile des Gesichts verdecken.
Solche Maskierungen sind nur zulässig, wenn sie weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigen und keine vollständige Verhüllung des Gesichts darstellen. Maßgeblich ist hier § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO. Auch die Fahrtauglichkeit darf nicht eingeschränkt sein.
Kommt es durch Sicht- oder Aufmerksamkeitsbeeinträchtigun
- Mit Maske geblitzt – was gilt?
Verdeckt eine Verkleidungsmaske das Gesicht so stark, dass der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht identifiziert werden kann, dürfen die Behörden andere Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt insbesondere die Anordnung eines Fahrtenbuchs für den Fahrzeughalter, wenn die Fahrereigenschaft nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Versicherungsschutz bei Unfällen
- Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners in der Regel auch dann, wenn der Fahrer barfuß, mit Flip-Flops oder Maske gefahren ist. Allerdings kann die Schadensfreiheitsklasse hochgestuft werden, mit Folgen für die Beitragshöhe. - Kaskoversicherung:
Bei grober Fahrlässigkeit, z. B. durch ungeeignetes Schuhwerk oder eine verrutschte Maske, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder verweigern, sofern der Schaden dadurch mitverursacht wurde.
ACV Fazit:
Auch wenn Flip-Flops, High Heels oder freizügige Kleidung am Steuer nicht grundsätzlich verboten sind: Wer ohne festen Halt oder mit eingeschränkter Sicht fährt, gefährdet sich und andere. Der ACV empfiehlt deshalb: Beim Autofahren immer auf geeignetes Schuhwerk und freie Sicht achten.
Logistikzentrum Rohr- und Kanalbau des WWL
Cremlingen im Juli 2025
Im Gewerbegebiet Rübenkamp tut sich etwas!
Der Wasserverband Weddel-Lehre erweitert seinen Standort in Cremlingen. Durch die Vergrößerung des eigenen Bauteams für Rohr- und Kanalbau auf geplante 50 Mitarbeiter, ist eine Erweiterung des WWL erforderlich.
Durch ein eigenes Bauteam konnte der Wasserverband Weddel-Lehre seine Baukosten bereits drastisch senken und wird flexibler bei der Umsetzung der anfallenden Baumaßnahmen. Gerne informieren wir Sie in nächster Zeit weiter über das Projekt.
Künftig intensiver im Landkreis unterwegs
Wirtschaftsfördergesellschaft wird Mitglied im Wolfenbütteler Beraternetzwerk Existenz&Zukunft.
Wolfenbüttel. Über ein neues und ausgesprochen namhaftes Mitglied freut sich das Beraternetzwerk Existenz&Zukunft (E&Z) Wolfenbüttel: Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Wolfenbüttel GmbH hat ihr Interesse bekundet und wurde aufgenommen. „Allerdings waren die Wirtschaftsförderer aus Stadt und Landkreis schon in früheren Jahren satzungsgemäß automatisch bei uns dabei“, erklärt E&Z-Vorsitzender Michael Schmitz.
Nun aber soll die Zusammenarbeit noch enger werden, wie Dr. Claudius Schiller betont. Der GmbH-Geschäftsführer wirft das gesamte Know How der kreiseigenen Firma in die Waagschale, der bislang alle Landgemeinden und der Kreis als Miteigentümer beigetreten sind – mit Ausnahme der Stadt Wolfenbüttel. Diese externe Wirtschaftsförderung besteht seit rund drei Jahren und beschäftigt mittlerweile sieben Personen.
„Und wir haben inzwischen eine ganze Reihe von Erfolgen zu verzeichnen“, betont Dr. Schiller. Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung, Hilfe im Dschungel der Fördertöpfe – das Portfolio der GmbH ist breit aufgestellt. „Gerade im ländlichen Bereich haben die Menschen ja nicht immer die finanziellen Möglichkeiten, große Beratungsfirmen zu engagieren.“
Vor allem aber deckt sich das Angebot der Wirtschaftsförderung zu weiten Teilen mit dem des Vereins E&Z. Und wo es das nicht tut, ergänzen sich beide Partner auf erfreuliche Weise. „Zum Beispiel empfinde ich das Kennenlern-Frühstück, das der Verein einmal pro Monat anbietet, als sehr gelungenes Format“, betont Dr. Schiller. Es sei eine gute Plattform, auf der sich Gewerbetreibende vernetzen könnten. „Auch die Themen der Kurzvorträge dort bilden einen guten Querschnitt.“
Michael Schmitz hingegen freut sich auf eine Erweiterung des Beratungsangebots im Verein. Dessen ehrenamtliche Experten bieten Firmengründern und Bestandsunternehmen vielfältige Beratungen an – dabei ist die erste Stunde kostenlos. „Die Wirtschaftsförderung ist gut aufgestellt und ein starker Partner mit vielen Profis“, unterstreicht der Vorsitzende. Beide Seiten wollen jetzt ihre Kontakte austauschen. „Ich gehe davon aus, dass wir künftig den Landkreis in der Fläche ganz anders bespielen werden als bisher.“
So kann er sich zum Beispiel durchaus Veranstaltungen in den Landgemeinden wie Schöppenstedt, Schladen oder Cremlingen vorstellen. „Wir haben uns ohnedies vorgenommen, unser Jahresprogramm künftig enger zu stecken.“
Im Übrigen hat Schmitz festgestellt, dass der Stellenwert des Beraternetzwerks in letzter Zeit zugenommen hat. „Gute und neutrale Berater sind schlecht zu finden – dadurch ist unser Verein mit seinen ehrenamtlichen Helfern stärker und attraktiver geworden.“
Foto: Der Vorsitzende des Wolfenbütteler Beraternetzwerks, Michael Schmitz (links), begrüßte jetzt die Witschaftsförderung des Landkreises als neues Mitglied im Verein. Deren Geschäftsführer, Dr. Claudius Schiller, sieht eine ganze Reihe Themen, bei denen sich die beiden Organisationen ergänzen können. Foto: Regio-Press
Jens Drake ist neuer stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Cremlingen
n der Juni-Sitzung des Gemeinderats wurde Jens Drake zum neuen stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Cremlingen gewählt. Er übernimmt das Amt von Thomas Klusmann, der es aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.
Jens Drake, seit 2006 aktives Mitglied im Gemeinderat und seit 2010 Bürgermeister der Ortschaft Cremlingen zu seiner neuen Aufgabe:
„Ich freue mich, dass ich mehr Verantwortung in der Gemeinde übernehmen darf und die SPD als stellvertretender Gemeinde-Bürgermeister auch nach außen vertreten kann. Die Zusammenarbeit im Rat ist mir wichtig. Ich möchte konstruktiv mitgestalten und für die Menschen vor Ort da sein.“
Julia Perkowski, Vorsitzende des SPD-Gemeindeverbands, betont die Bedeutung des reibungslosen Übergangs:
„Die SPD dankt Thomas Klusmann für seinen Einsatz in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig begrüßen wir, dass Jens Drake bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen. Als langjährig engagierter Kommunalpolitiker genießt Jens Drake das Vertrauen der SPD-Fraktion und die breite Unterstützung im Rat über Parteigrenzen hinweg.“
Caption: Detlef Kaatz, Jens Drake und Thomas Klinsmann (von links). Foto: F. Schildener
Bürgermeistersprechstunde wird gut angenommen
Pressemeldung 22.07.25
Destedt. Zum 13. Mal hatte Destedts Ortsbürgermeister „auf einen Kaffee“ ins Haus der Vereine eingeladen. „Bisher kamen immer zahlreiche EinwohnerInnen, um mir ihre Sorgen und Wünsche mitzuteilen oder auch einfach, um nur mal zu klönen“, so Diethelm Krause-Hotopp. Genauso war es in der jüngsten Sprechstunde, zu der auch der stellvertretende Gemeindebürgermeister und Ortsbürgermeister von Cremlingen, Jens Drake, vorbeischaute: „Für mich als stellvertretender Gemeindebürgermeister ist es wichtig, auch mal Belange aus anderen Ortschaften der Gemeinde zu erfahren und mit den Menschen vor Ort zu sprechen.“
Aber wie in Cremlingen so auch in Destedt kam die Klage über nicht gereinigte Gossen, zu weit in den Weg hineinragende Hecken und Büsche oder Löcher in den Straßen. Doch es wurden nicht nur Mängel vorgetragen: Ein Bürger möchte gern eine Sitzbank spenden, „damit wir älteren Bürger auch mal ausruhen können“.
Interessant war es für Jens Drake auch, über die Probleme mit der Wasserführung im Wohngebiet „Landgraben“ direkt von einem Anwohner informiert zu werden. „Ja, die Umsetzung der Erneuerungsmaßnahme dauert viel zu lange, obwohl alle Beteiligten sich einig sind“, so sein Fazit.
Eine Reihe von Punkten stehen nun auf der Todo-Liste des Ortsbürgermeisters, der versprach, sich für seine EinwohnerInnen in der Verwaltung der Gemeinde einzusetzen.
Foto (Giovanni Guarascio): v.l. stellv. Gemeindebürgermeister Jens Drake und Ortsbürgermeister Dr. Diethelm Krause-Hotopp hörten Dirk Koschel, Ortsheimatpfleger Jörg-Eckehardt Pogan und Sven Bandau zu, die ihre Anregungen in der Bürgermeistersprechstunde vortrugen.














