PRESSEMITTEILUNG
Bosse und Schröder: Finanzschwache Kommunen erhalten insgesamt 87 Millionen Euro vom Land
Hannover/Wolfenbüttel. 49 besonders finanzschwache Kommunen erhalten in diesem Jahr insgesamt etwa 87 Millionen Euro Bedarfszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich. Dies bedeutet eine Steigerung von knapp 17 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Dies zeigt: Das Land lässt unsere Kommunen nicht im Stich.
Die Bedarfszuweisungen bilden einen besonderen Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen. Sie werden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag gewährt und richten sich an Kommunen in schwieriger Haushaltslage. Voraussetzung ist in der Regel, dass die eigene Steuerkraft nicht ausreicht, um die notwendigen Aufwendungen zu finanzieren. Die Bedarfszuweisungen dienen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden.
Schröder: „Die angespannte Haushaltslage vieler Kommunen spitzt sich weiter zu. Die Bedarfszuweisungen in dieser Höhe sind ein richtiger Schritt, die strukturellen Probleme jedoch lösen sie nicht.“
Der Landkreis Wolfenbüttel kann mit einer Berfszuweisung in Höhe von 4.090.000 Euro rechnen, die Gemeinde Schladen-Werla wird mit 475.000 Euro bedacht und die Samtgemeinde Sickte wird 370.000 Euro erhalten.
Bosse: „Die Unterstützung in Form der Bedarfszuweisungen sind gute und schlechte Nachrichten gleichermaßen. Die Kommunen brauchen weitere Entlastungen. Gleichwohl werden die nun bewilligten Gelder dringend gebraucht.“


