Polizei nimmt schwerpunktmäßig Elektrokleinstfahrzeuge ins Visier und stellt Verstöße fest

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Stadtgebiet von Salzgitter, 03.08.2026.

Beamte der Polizei Salzgitter führten entsprechende Kontrollen von Fahrzeugführenden durch. Elektrokleinstfahrzeuge werden immer wieder in Verkehrsunfälle verwickelt, entweder selbst verursachend oder als Geschädigte. Die Polizei stellt bei diesen Unfällen regelmäßig fest, dass die Fahrenden verletzt werden. Die Nutzenden tragen während der Fahrt regelmäßig keinen Schutzhelm oder stehen auch regelmäßig unter dem Einfluss alkoholischer Getränke bzw. anderer berauschender Mittel. Dies hat die Polizei Salzgitter zum Anlass genommen, die Kontrollen durchzuführen.

Dabei konnten bei fünf kontrollierten Fahrzeugen folgende Feststellungen treffen:

1 Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, 1 Urkundenfälschung (falsches Versicherungskennzeichen am E-Scooter), 1 Verstoß nach dem Straßenverkehrsgesetz, 1 Verkehrsordnungswidrigkeit.

Wir möchten Ihnen Hinweise und Tipps geben und Sie sensibilisieren, wie Sie sich sicher mit einem E-Scooter im Straßenverkehr fortbewegen können.

   - Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden sein. 
     Hier sei der Hinweis erlaubt, dass es immer zum 1.3. eines jeden
     Jahres ein Wechsel der Farbe des Versicherungskennzeichens gibt.
     Aktuell hat das Versicherungskennzeichen die Farbe schwarz.
   - Das Fahrzeug benötigt eine gültige allgemeine Betriebserlaubnis.
   - Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
   - Das Fahrzeug muss mit zugelassenen und funktionsfähigen Bremsen 
     und Beleuchtung ausgestattet sein.
   - Es muss eine funktionsfähige Klingel vorhanden sein.
   - Das Mindestalter der Nutzenden beträgt 14 Jahre.
   - Es besteht keine Führerscheinpflicht.
- Es besteht keine Helmpflicht, jedoch empfehlen wir dingend das 
     Tragen.
   - E-Scooter dürfen auf vorhandenen Radwegen genutzt werden.
   - Sind keine Radwege vorhanden, muss der rechte Teil der Fahrbahn 
     benutzt werden.
   - Gehwege und reine Fußgängerbereiche dürfen nicht befahren 
     werden.
   - Es darf max. eine Person das Fahrzeug benutzen.
   - Die Benutzung eines Mobiltelefons ist während der Fahrt 
     untersagt.
   - Sollten andere Fahrzeugführende behindert werden, dürfen 
     E-Scooter nicht nebeneinander fahren.
   - Es handelt sich um ein vollwertiges Fahrzeug, die Nutzung 
     unterliegt den Regeln der StVO.
   - E-Scooter Fahrende dürfen nicht als sogenannte Geisterfahrer auf
     Radwegen oder ähnlichen Bereichen unterwegs sein, da dies 
     erhebliche Gefahren verursacht.