Gemeinde Cremlingen schreibt Lärmaktionsplan fort // Onlinefragestunde am 23.7.

 

Alle fünf Jahre wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Cremlingen auf den neuesten Stand gebracht. Über den aktuellen Stand des neuesten Entwurfes informiert die Gemeindeverwaltung noch bis einschließlich 11. August 2024 unter anderem auf der Webseite der Gemeinde. Außerdem liegt der Plan während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Foyer des Rathauses, Ostdeutsche Straße 22, 38162 Cremlingen, öffentlich zur Einsicht aus.

Zusätzlich zu der öffentlichen Auslegung der Unterlagen findet am 23. Juli 2024 um 17 Uhr eine Online-Fragestunde mit dem verfassenden Ingenieur statt. Hierzu ist es

notwendig sich im Vorfeld anzumelden. Entweder per Mail an bauleitplanung@cremlingen.de oder telefonisch unter 05306 802 521 bei Frau Hühne.

Hintergrund Lärmaktionsplan:

In Lärmaktionsplänen legen die Kommunen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung für die Bevölkerung fest. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Planungen. Diese verfolgen zwei Ziele: Sie sollen konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten und sie sollen ruhige Gebiete vor der Zunahme von Lärm schützen.

Das steht im Cremlinger Lärmaktionsplan:

Der Plan erfasst, durch welche Lärmquellen wieviele Menschen an welchen Orten in der Gemeinde belastet werden. Das sind etwa die Haupteisenbahnstrecke in der Gemeinde, sowie die Hauptverkehrsstraßen. Der Plan gibt darüber hinaus Orientierungshilfen zum Einschätzen von Lärmbelastung.

Ebenso nennt der Plan Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Grundsätzlich gehört dazu baulichen Maßnahmen, für die unter anderem das Eisenbahn Bundesamt (EBA) und die Autobahn GmbH bzw. die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig sind, sowie das Überprüfen derselben. Langfristig empfiehlt der Plan unter anderem das Fördern des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Rad- und Fußverkehrs. Einzelheiten sind im Entwurf des aktualisierten Planes auf der Webseite der Gemeinde zu finden.