Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 in die neue Kartenversion umtauschen, sonst droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene: Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Für den Umtausch fallen grundsätzlich 26,50 Euro Verwaltungsgebühren an, hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Foto und Versand. Das neue Dokument gilt 15 Jahre; wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2028 Zeit. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Dokuments, nicht das Datum des Führerscheinerwerbs.
Noch nicht abschließend beschlossen ist die Reform der Fahrausbildung, die voraussichtlich 2027 wirksam werden soll: Unter anderem soll die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B kürzer werden, die reine Fahrzeit soll von 30 auf 25 Minuten sinken. Die Theorieausbildung soll vollständig digital möglich werden. Geplant ist außerdem, den Fragenkatalog für die Theorieprüfung um rund ein Drittel zu verkleinern sowie Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen zu veröffentlichen, um Vergleiche zu erleichtern.
Quelle: ACV


