Bundestagsabgeordnete Karoline Otte zu Besuch in Mönchevahlberg

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PRESSEMITTEILUNG

Freiflächen-Photovoltaik in Überschwemmungsgebieten

Bundestagsabgeordnete Karoline Otte zu Besuch in Mönchevahlberg

  • „Die Bundesregierung muss endlich handeln“

„Es ist unverständlich, weshalb die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes nicht endlich in Angriff genommen wird“, darin waren sich die Teilnehmenden an dem Besuch auf dem Hof Niemann in Mönchevahlberg einig. Dies Gesetz untersagt eine Bauleitplanung, welche für den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) in Überschwemmungsgebieten erforderlich ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gebiet an eine Autobahn oder zweispurige Eisenbahnlinie angrenzt und somit privilegiert ist. Die Eisenbahnstrecke Wolfenbüttel – Schöppenstedt, die an das geplante PV-Gebiet angrenzt, ist nur einspurig – und somit ist die Voraussetzung für eine Genehmigung nicht gegeben. „Das versteht kein Mensch“ – darin waren sich die Teilnehmenden an der Veranstaltung einig.

Teilnehmenden bei dem Informationstreffen in der Scheune der Familie Niemann waren neben Jörn Niemann und Michael von Loh (Firma SESP Solar Projects), die Bundestagsabgeordnete Karoline Otte und die Vertreterinnen und Vertreter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Irmela Wrede (Gemeinderat Dettum), Christiane Wagner-Judith (Kreistagsabgeordnete) und Holger Barkhau (Sprecher des Ortsverbandes). Sven Volkers und Kristina Eß vertraten den Landkreis Wolfenbüttel.

Nach einer Einführung in die Problematik durch Jörn Niemann waren sich in der anschließenden Gesprächsrunde alle Teilnehmenden einig: Das Wasserhaushaltsgesetz ist in diesem Punkt nicht schlüssig und muss reformiert werden, damit bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen Freiflächenphotovoltaik auch in Überschwemmungsgebieten ermöglicht wird.

Jörn Niemann legte in seinem Vortrag nachvollziehbar dar, dass die Errichtung von Freiflächenphotovoltaik in dem an die Altenau und dem Bahngleis angrenzenden Gebiet sinnvoll wäre: Es handelt sich nicht um hochwertiges Ackerland, das Gelände ist häufig feucht und nur bedingt zum Anbau von Getreide geeignet. Aufgeständerte Photovoltaik-Module und ein umgebender Zaun mit Durchlässen für Tiere und Treibgut würden einen gefahrlosen Betrieb ohne Nachteile für die Umwelt und die Ober- und Unterlieger ermöglichen. Eine Freiflächenphotovoltaikanlage in diesem Bereich würde einen Beitrag zur Energiewende liefern. Die Gemeinde Dettum, die Samtgemeindeverwaltung und der Landkreis Wolfenbüttel würden diese Auffassung teilen, könnten jedoch aufgrund der noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen bisher keine Genehmigung erteilen.

Das Land Bayern hat bereits zweimal einen Änderungsantrag zum Wasserhaushaltsgesetz in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, dass Freiflächen-Photovoltaik auch in Überschwemmungsgebieten ermöglicht wird. Wörtlich heißt es in der Antragsbegründung: „Letztendlich werden Freiflächen-Photovoltaikanlagen wasserrechtlich privilegiert. So wird der Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit den Belangen des Umweltschutzes, speziell des Hochwasserschutzes, weiter forciert.“ Im Juli 2025 im Bundesrat einstimmig von allen Ländern befürwortet, wurde der Gesetzentwurf dem Bundestag übersandt. Seitdem hat sich jedoch nichts getan. „Offensichtlich verfolgt die Bundesregierung diese Gesetzesänderung nicht mit Nachdruck“, stellte Karoline Otte fest. „Dies passt zu den Verzögerungen und Behinderungen im Bereich der erneuerbaren Energien durch diese Regierung. Wir werden hier nachhaken und versuchen, die Freiflächen-Photovoltaik in Überschwemmungsgebieten mit Nachdruck im Bundestag zu thematisieren.“ Alle Teilnehmenden an der Veranstaltung bei der Familie Niemann waren sich dahingehend einig, dass die Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes sinnvoll und wünschenswert wäre.

Holger Barkhau

Foto: Die Teilnehmenden an dem Informationsgespräch in Mönchevahlberg (von links): Jörn Niemann, Christiane Wagner-Judith, Michael von Loh, Sven Volkers, Irmela Wrede, Kristina Eß, Karoline Otte, Holger Barkhau