Kattreppeln, 07.09.2026, 13.25 Uhr
Verurteilung im beschleunigten Verfahren
Am vergangenen Dienstagnachmittag beobachtete eine 29-jährige Mitarbeiterin eines Einkaufgeschäftes einen Mann dabei, wie er zwei Parfumflakons im Gesamtwert von 322 Euro in seinen Rucksack steckte. Als die Mitarbeiterin den Mann daraufhin ansprechen wollte, ergriff dieser umgehend die Flucht. Die 29-Jährige informierte anschließend die Polizei. Anhand einer Beschreibung der Mitarbeiterin konnte der 27-jährige Ladendieb in der Nähe durch nacheilende Polizeibeamte angetroffen und festgenommen werden.
Bei der anschließenden Überprüfung des Rucksacks stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass dieser zuvor präpariert worden war, um ein Auslösen der Warensicherungsanlage zu verhindern. Das Diebesgut konnte nicht mehr aufgefunden werden.
Nach ersten Ermittlungen wurde bekannt, dass der 27-Jährige aufgrund einer zurückliegenden Straftat zur Festnahme ausgeschrieben war. Nachdem der im Haftbefehl festgesetzte Geldbetrag entrichtet worden war, blieb der Mann allerdings zunächst im polizeilichen Gewahrsam. Es hatte sich herausgestellt, dass der 27-Jährige in der Vergangenheit schon mehrfach durch Eigentumsdelikte aufgefallen ist, über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt und immer wieder, auch in diesem Verfahren, falsche Namen angegeben hat. Aufgrund dessen wurde er nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung im sog. Beschleunigten Verfahren am Folgetag einem Richter vorgeführt.
Im Anschluss wurde der 27-Jährige wegen gewerbsmäßigem Ladendiebstahl zu einer Geldstrafe verurteilt.


