Mit vereinter Kraft gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Niedersachsen ­- Kommunen und Zoll führen erfolgreiche Kontrollen durch: 242 Verdachtsfälle festgestellt

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Im Rahmen der Herbst-Aktionstage vom 21. bis 23. September 2026 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück niedersachsenweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Sie wurden dabei von 55 Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Polizei, der Ausländerbehörden, der Jobcenter und der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterstützt. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordiniert gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) zweimal jährlich die landesweiten Aktionstage.

Insgesamt überprüften die Bediensteten in ganz Niedersachsen 458 Betriebe und rund 1.000 Personen und deckten 242 Verdachtsfälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auf.

Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Neben Baustellen wurden unter anderem Kfz-Betriebe geprüft. Die 108 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte überprüften die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 43 mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder eine notwendige Gewerbeanzeige unterblieben ist.

Die 227 Einsatzkräfte der FKS prüften daneben unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs-, arbeits- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns. In 48 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Außerdem befinden sich 17 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 32 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 51 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. Zudem wurden 51 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.

Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden dem fairen Wettbewerb, gefährden die Existenz gesetzestreuer Unternehmen und unterlaufen den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die landesweiten Aktionstage zeigen, dass Niedersachsen gemeinsam mit dem Zoll, den beteiligten Kommunen und weiteren Behörden entschlossen gegen diese Form der Schattenwirtschaft vorgeht. Unser Ziel ist klar: Wer sich an Recht und Gesetz hält, darf keine Wettbewerbsnachteile erleiden. Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist dabei ein wichtiger Erfolgsgarant und zugleich ein deutliches Signal, um faire Marktbedingungen zu sichern und das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft zu stärken.“

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion, hebt hervor: „Die Aktionstage in Niedersachsen bringen einmal mehr das – flächendeckend – hervorragende Zusammenspiel der beteiligten Behörden zum Ausdruck. Dieses gezielte behördenübergreifende Zusammenwirken ist maßgeblich für wirkungsvolle, ganzheitliche Prüfmaßnahmen. Die Botschaft der Aktionstage ist klar: Wir gehen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vor und setzen damit ein deutliches Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen. Ich bedanke mich bei den Einsatzkräften für ihren Einsatz.“

Im Bereich Braunschweig waren 31 Bedienstete der Kommunen, 28 Bedienstete der FKS sowie 18 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie der Polizei in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Goslar, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 2 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung fest.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Gifhorn wollten sich zwei Personen durch Flucht der Kontrolle auf einer Baustelle entziehen, indem sie aus einem Fenster im Erdgeschoss sprangen. Sie konnten aufgehalten werden. Im Nachgang erfolgen weitere Prüfungen. Seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wurden vier Gerüste auf Baustellen gesperrt und mithin die Arbeiten auf den Gerüsten untersagt. Weiterhin ist einer Person die Weiterarbeit auf einer Baustelle untersagt worden, weil es an der persönlichen Schutzausstattung mangelte (keine Arbeitsschuhe).

Im Landkreis Goslar entzogen sich ebenfalls mehrere arbeitenden Personen der Kontrolle.

Im Gebiet der Stadt Wolfsburg wurde auf zwei Baustellen seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes die Fortsetzung der Arbeiten aufgrund gravierender Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften untersagt.