Fümmelser Weinfest kann stattfinden – Stadt klärt Nutzung der Alten Schule

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Traditionsveranstaltung am 5. September gesichert – Regelung für kommunale Veranstaltungsräume wird präzisiert

Das traditionelle Fümmelser Weinfest kann am Samstag, 5. September 2026, wie vorgesehen in und an der Alten Schule stattfinden. Nach einer erneuten Prüfung der geltenden Regelungen hat die Stadt Wolfenbüttel die Nutzung des kommunalen Veranstaltungsraumes geklärt.

Ausgangspunkt waren zunächst unterschiedliche Bewertungen darüber, ob die Alte Schule in der Zeit unmittelbar vor der Kommunalwahl für eine Veranstaltung eines politischen Ortsvereins genutzt werden darf. Hintergrund war eine interne Regelung der Stadt, nach der städtische Einrichtungen grundsätzlich nicht für Wahlkampfzwecke zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ortsbürgermeister Marc Angerstein hatte sich daraufhin für eine erneute Prüfung eingesetzt und dabei insbesondere auf den langjährigen Charakter des Weinfestes als feste Veranstaltung im gesellschaftlichen Leben Fümmelses hingewiesen. Auch Hannah Hintze hatte sich mit dem Anliegen an die Verwaltung gewandt.

Die erneute Prüfung hat gezeigt, dass die bisherige Regelung für kommunale Veranstaltungsräume nicht durchgängig widerspruchsfrei war. Während einzelne städtische Veranstaltungsstätten bereits von politischen Parteien zu den üblichen Bedingungen genutzt werden können, war dies bei anderen vergleichbaren Räumen bislang ausgeschlossen.

Bürgermeister Ivica Lukanic erklärt dazu: „Der entscheidende Maßstab muss die Gleichbehandlung sein. Wenn kommunale Veranstaltungsräume grundsätzlich an Vereine, Organisationen und andere Nutzer vergeben werden, spricht nichts dagegen, sie auch politischen Parteien und Wählergruppen zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig bleibt selbstverständlich ausgeschlossen, dass städtische Ressourcen einseitig für Wahlkampfzwecke eingesetzt werden.“

Gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Verwaltung wurde deshalb eine Lösung gefunden, die sowohl die politische Neutralität der Stadt als auch die Gleichbehandlung der Parteien sicherstellt.

Die bestehende interne Regelung soll nun kurzfristig entsprechend präzisiert werden. Für regulär zur Vermietung oder Nutzung vorgesehene kommunale Veranstaltungsräume sollen künftig einheitliche Maßstäbe gelten. Voraussetzung bleibt, dass alle Parteien und Wählergruppen grundsätzlich unter denselben Bedingungen Zugang erhalten.

„Der konkrete Fall hat gezeigt, dass unsere bisherige Regelung an dieser Stelle nachgeschärft werden musste. Das haben wir getan. Damit schaffen wir nicht nur eine Lösung für das Fümmelser Weinfest, sondern vor allem eine nachvollziehbare und faire Regelung für alle“, so Lukanic.

Damit steht der Durchführung des traditionellen Weinfestes am 5. September in der Alten Schule nichts mehr entgegen.