Neue Zeiten für Rad- und Lieferverkehr: Stadt Wolfenbüttel passt Regelungen in der Fußgängerzone an

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Pressemeldung

Die Stadt Wolfenbüttel vereinheitlicht die Nutzungszeiten für den Rad- und Lieferverkehr in der Innenstadt. Nach einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses treten die angepassten Regelungen nun in Kraft. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrsströme in den Fußgängerbereichen übersichtlicher zu gestalten und das Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden sicher zu stärken.

Einheitliches Zeitfenster für Anlieferung und Radverkehr

Künftig gilt für die Durchfahrt von Radfahrenden sowie für den Lieferverkehr ein gemeinsames Zeitfenster: Die Nutzung der Fußgängerzone ist täglich zwischen 18 Uhr abends und 10 Uhr morgens gestattet.

Neue Dauerfreigabe für zentrale Verbindungsachse

Neben der zeitlichen Anpassung umfasst der Beschluss eine dauerhafte Erleichterung für den Radverkehr. Die Querung von der Mühlenstraße zum Stadtmarkt wird für Radfahrende durchgehend freigegeben. Diese Maßnahme orientiert sich an der bereits etablierten Regelung in der Okerstraße. Einzige Ausnahme: Während des Wochenmarktes sowie bei besonderen Veranstaltungen bleibt die Durchfahrt aus Sicherheitsgründen weiterhin untersagt.

Klare Vorrangregelung: Fußgänger haben immer Vorrang

Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Freigaben an klare Verhaltensregeln geknüpft sind. Sowohl auf den neu freigegebenen Strecken als auch in der gesamten Fußgängerzone während der erlaubten Zeiten gilt: Der Rad- und Lieferverkehr ist lediglich zu Gast. Es darf ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgängerinnen und Fußgänger haben jederzeit Vorrang, sodass eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise zwingend erforderlich ist.