Psychiatrischer Multilog – Miteinander ins Gespräch kommen
Flyer: Flyer_Trialog
Seelische Krisen sind in jeder Form eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Im Alltag fehlt oft die Zeit für einen vorurteilsfreien Austausch in einem angemessenen Rahmen. Genau hier setzt der Psychiatrische Multilog an. Mit der Veranstaltungsreihe „Multilog – Psychiatrischer Trialog im Landkreis Wolfenbüttel“ schafft der Sozialpsychiatrische Verbund (SPV) ein neues Format, um den Erfahrungsaustausch zwischen Betroffenen, deren Angehörigen, Institutionen und Interessierten zu ermöglichen.
Das Ziel der Veranstaltungsreihe ist es gemeinsame Gespräche auf Augenhöhe zu führen, aber auch ein Verständnis für die Blickwinkel anderer Personen zu entwickeln und voneinander zu lernen. Der Austausch zu Gedanken, Gefühlen und Erfahrungen in Bezug auf das Erleben im Umgang mit seelischen Krisen und herausfordernden Situationen soll gefördert werden.
Termine im April, Mai und Juni
Drei Termine sind zum Auftakt der Veranstaltungsreihe durch den Sozialpsychiatrischen Verbund geplant. Der Auftakt findet statt am Dienstag, 21. April 2026, statt und thematisiert zwischenmenschliche Beziehungen. Die Folgetermine am Dienstag, 19. Mai 2026, und Dienstag, 16. Juni 2026, setzen den Fokus auf „Kommunikation und Bedürfnisse“ und „Musik – wie kann mir Musik helfen?“. Der Multilog beginnt jeweils um 17:30 Uhr und dauert zwei Stunden. Er findet statt im Stadtteiltreff „Ulme“, Ulmenweg 2B, in Wolfenbüttel.
Der Multilog ist ein fortlaufendes Angebot. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die einzelnen Veranstaltungen nach Belieben besuchen. Jede Veranstaltung ist in sich abgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnehmer können anonym bleiben. Weitere Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Hintergrund
Der Sozialpsychiatrische Verbund ist ein Zusammenschluss der Betroffenen, Angehörigen und Institutionen im sozialpsychiatrischen Netzwerk des Landkreises Wolfenbüttel. Er arbeitet auf der Rechtsgrundlage des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG, Paragraph 8). Der Sozialpsychiatrische Verbund stellt die Zusammenarbeit der Hilfeanbieter sicher, sorgt für die Abstimmung des Vorsorgeangebotes und fördert zudem Präventionsangebote, Projekte sowie neue Hilfsangebote.


