Landvolk Braunschweiger Land e.V.
Braunschweig, 15. Oktober 2025 Pressemeldung
Das Landvolk Braunschweiger Land e.V. begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, den Abschuss des Wolfsrüden „GW3559m“ unter Auflagen zuzulassen. Damit hat das Gericht in einem Eilverfahren die Rechtsauffassung der betroffenen Weidetierhalter, die durch uns als Landvolk Braunschweiger Land e.V. vertreten wurden, sowie des Landkreises Helmstedt bestätigt: Der Schutz von Nutztieren und die Existenzsicherung der Weidetierhaltung haben Gewicht – auch im Wolfsrecht.
Der benannte Wolf war nachweislich für zahlreiche Risse in den Landkreisen Helmstedt, Wolfenbüttel und im Raum Wolfsburg verantwortlich. Insgesamt wurden in weniger als 1 Jahr 56 Schafe getötet und 39 verletzt, der offizielle wirtschaftliche Schaden beläuft sich laut Gericht auf rund 39.000 Euro. Eine, nach Einschätzung des Landvolk Braunschweiger Landes e.V., sehr geringe Bemessung, die wichtige Faktoren, wie zum Beispiel den verlorenen Züchtungsfortschritt, außer Acht lässt und sich lediglich auf den Verlust des getöteten Nutztieres bezieht. Selbst stromführende Zäune und ausreichend hohe Einfriedungen mit Untergrabschutz boten keinen Schutz mehr – das Tier hatte ein erlerntes und gefestigtes Beuteverhalten gegenüber Nutztieren entwickelt.
„Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für unsere Nutztierhalter und vor allem die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in unserer Region“, erklärt Karl-Friedrich Wolff von der Sahl, Vorsitzender des Landvolk Braunschweiger Land e.V. „Wir fordern seit Jahren, dass Problemwölfe konsequent entnommen werden müssen. Der Wolf „GW3559m“ ist so ein Beispiel. Trotz Herdenschutzmaßnahmen wurden von Ihm wiederholt Nutztiere gerissen. Das Gericht hat nun bestätigt, dass der Abschuss in solchen Fällen verhältnismäßig und rechtmäßig ist.“
Das Gericht stellte klar, dass von den Haltern alle zumutbaren Alternativen gegen problematische Wölfe ausgeschöpft wurden, um die Schäden zu verhindern. Weder eine weitere Zaunerhöhung noch der Einsatz von Herdenschutzhunden seien kurzfristig geeignet, die Weidetiere wirksam zu schützen. Auch der gute Erhaltungszustand der niedersächsischen Wolfspopulation – derzeit mit 56 Rudeln – stehe der Entnahme nicht entgegen.
Mit dieser Entscheidung wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt aus Mai dieses Jahres bestätigt, die auf unsere Initiative als Interessenvertretung des ländlichen Raums bereits am 19. Dezember 2024 beantragt wurde. Die Entnahme darf ausschließlich in einem Umkreis von 5 Kilometern um ein aktuelles Rissereignis erfolgen und nur, wenn der Wolf zuvor ausreichend geschützte Herden angegriffen hat.
Wir sehen in diesem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit im Umgang mit problematischen Wölfen:
„Unsere Weidetierhalter leisten mit ihren Schafen, Ziegen, Rindern und Pferde einen wichtigen Beitrag zur Landschaftspflege, Biodiversität und Erholung der Bürger“, so Wolff von der Sahl weiter. „Dieser Einsatz darf nicht länger durch wiederholte Wolfsrisse gefährdet werden. Wir brauchen eine realistische Wolfsmanagement-Politik, die den Schutz der Tiere und den Schutz der Landwirtschaft gleichermaßen berücksichtigt. Die Allgemeinverfügung und das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sind ein wichtiges erstes Signal in die richtige Richtung. Es ist ein erstes Signal, dass die Probleme der Menschen im ländlichen Raum von unserem Rechtsstaat im Sinne der dort lebenden Bürger gelöst werden können.“
Das Landvolk Braunschweiger Land appelliert an die Landes- und Bundespolitik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit auffälligen Wölfen weiter zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen, um Landwirten verlässliche Handlungssicherheit zu geben.