Steuer: Alte Bescheide behalten ihre Gültigkeit

Erste Zahlung am 15. Februar fällig

Egal ob Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer oder Gewerbesteuer: Auch in diesem Jahr werden wieder die regelmäßigen Steuerzahlungen fällig. Einen neuen Bescheid versendet das Steueramt der Gemeinde Lehre nicht, damit behalten die alten Bescheide ihre Gültigkeit.

Bitte achten Sie auf Ihre Fälligkeiten: Normalerweise sind die Zahlungen fällig am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November, aber auch eine Jahreszahlung am 1. Juli ist möglich. Bei weitergehenden Fragen rund ums Thema Steuer stehen Ihnen Katrin Göring und Inka Müller gern zur Verfügung.

Erreichbar sind sie per E-Mail an steueramt@gemeinde-lehre.de oder unter Telefon 05308-699-12 und 05308-699-13.