Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel.

Salzgitter, Saldersche Straße, dortiger Schulkomplex, 04.11.2025 gegen kurz nach 9 Uhr.

Heute Morgen erhielt die Polizei Hinweise darauf, dass ein Jugendlicher einer Schulklasse in einem Gruppenchat Gedanken an eine beabsichtigte Gewalttat geäußert hatte.

Nachdem diese Informationen die Polizei erreicht hatte, wurde mit starken Einsatzkräften und entsprechender Schutzausstattung das Schulgebäude betreten. Dies wurde insbesondere im Bereich der Schule öffentlich wahrgenommen.

Der verursachende Schüler konnte unmittelbar angetroffen werden. Eine erste Durchsuchung der Person brachte keine Hinweise, die auf diese Straftat deutete. Es wurden auch keine Gegenstände aufgefunden, die andere Menschen hätte verletzen können. Der Jugendliche wurde im weiteren Verlauf zwecks weiterer polizeilicher Maßnahmen der Dienststelle zugeführt und einem Erziehungsberechtigten übergeben.

Eine im Anschluss durchgeführte Durchsuchung des Zimmers des Jugendlichen brachte keine Hinweise, die auf eine unmittelbar bevorstehende Gefahr hindeuteten.

Grundsätzlich kann zu diesem polizeilichen Einsatz gesagt werden, dass zu keinem Zeitpunkt ein Schüler bzw. eine Schülerin oder Lehrkräfte in Gefahr waren.

Auch wurden keinerlei Hinweise aufgefunden bzw. Beweismittel sichergestellt, die auf eine solche Straftat deuten.

Die Polizei beschlagnahmte das Mobiltelefon des Jugendlichen und wird dieses entsprechend auswerten.