Marder im Dach: Was Hausbesitzer zum Ende der Schonzeit wissen sollten

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Nächtliches Poltern und Geschrei, Kot oder beschädigte Dämmung können darauf hindeuten, dass sich ein Steinmarder im Dach eingenistet hat. Im Herbst endet je nach Bundesland die Schonzeit für Steinmarder. Damit erweitern sich die Möglichkeiten, gegen einen Marder im Haus vorzugehen. Selbst zur Falle greifen dürfen Hausbesitzer deshalb nicht. SchädlingsHero, Deutschlands größte Anlaufstelle für geprüfte Schädlingsbekämpfer und von Schädlingsbefall Betroffene, erklärt, was Hausbesitzer jetzt wissen sollten und wie sich Marder dauerhaft fernhalten lassen.

Berlin, 22. September 2026 – Es poltert, kratzt oder scheppert nachts über der Zimmerdecke. Auf dem Dachboden finden sich Kot oder Nahrungsreste, vielleicht ist sogar die Dämmung beschädigt. Dahinter kann ein Steinmarder stecken. Im Herbst wird das Thema für Hausbesitzer besonders aktuell: Je nach Bundesland enden die Schonzeiten zu unterschiedlichen Terminen und es gelten unterschiedliche Jagdzeiten.

Doch was bedeutet das konkret? Auch wenn die Schonzeit vor Ort beendet ist, dürfen Hausbesitzer einen Marder nicht einfach selbst fangen oder töten. Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Welche Maßnahmen zulässig sind und wer sie durchführen darf, richtet sich nach den jeweils geltenden jagdrechtlichen Vorgaben.

„Wer einen Marder auf dem Dachboden vermutet, sollte nicht vorschnell handeln. Entscheidend ist zunächst, sicher festzustellen, ob tatsächlich ein Marder im Gebäude lebt und welche Maßnahmen in der konkreten Situation zulässig und sinnvoll sind“, sagt Sophie Scharrer, Schädlingsexpertin bei SchädlingsHero.

Schonzeit endet regional unterschiedlich – was bedeutet das für Hausbesitzer?

Wann die Schonzeit für Steinmarder endet und die Jagdzeit beginnt, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Termine. Hausbesitzer sollten sich deshalb über die jeweils vor Ort geltenden Regelungen informieren.

Gerade während der Schonzeit können Marder im Haus besonders auffällig werden. In dieser Phase ziehen die Tiere ihren Nachwuchs auf. Entsprechend können Geräusche, Verschmutzungen und andere Störungen zunehmen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten, einzugreifen, eingeschränkt: Maßnahmen dürfen insbesondere nicht dazu führen, dass Mutter- und Jungtiere voneinander getrennt, im Gebäude eingeschlossen oder geschädigt werden.

Wichtig: Das Ende der Schonzeit bedeutet nicht automatisch, dass Hausbesitzer einen Marder selbst fangen oder töten dürfen. Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Welche Maßnahmen zulässig sind und wer sie durchführen darf, richtet sich nach den jeweiligen jagdrechtlichen Vorgaben.

„Der Steinmarder unterliegt in allen Bundesländern dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass zum Fang und zur Tötung nur Jäger und geprüfte Schädlingsbekämpfer berechtigt sind, da diese die nötige Sachkunde vorweisen. In den meisten Bundesländern beginnt die Jagdzeit auf den Steinmarder Mitte Oktober und endet Ende Februar. In allen Bundesländern gilt zudem der Elterntierschutz. Damit wird verhindert, dass die zur Aufzucht nötigen Muttertiere getötet werden. Beim Steinmarder zieht die Fähe ihre im März und April geborenen Jungen alleine auf“, erklärt Dr. Astrid Sutor vom Deutschen Jagdverband (DJV).

Nach Ende der Schonzeit stehen Fachleuten jedoch in der Regel mehr Möglichkeiten zur Verfügung, sodass sich ein Marderproblem häufig einfacher lösen lässt.

Vier Hinweise auf einen Marder im Haus

Steinmarder sind nachtaktiv und bleiben häufig eine Weile unbemerkt. Einige typische Spuren können jedoch auf den ungebetenen Mitbewohner hindeuten:

  • Nächtliche Geräusche: Krabbeln, Scharren, Poltern oder Scheppern auf dem Dachboden oder in Zwischendecken.
  • Kotspuren: Marderkot enthält häufig erkennbare Nahrungsreste und kann unangenehme Gerüche verursachen.
  • Nahrungs- und Beutereste: Zurückgelassene Reste auf dem Dachboden können ebenfalls auf einen Marder hindeuten.
  • Schäden am Gebäude: Beschädigte Dämmung, Kabel oder andere Materialien sowie Kratzspuren sind weitere mögliche Anzeichen.

Steinmarder sind hervorragende Kletterer und benötigen nur wenig Platz, um in ein Gebäude zu gelangen. Kleine Schwachstellen am Dach, an Dachziegeln oder Verkleidungen können bereits als Zugang dienen.

Essig, Lavendel und laute Musik: Warum Hausmittel oft nicht reichen

Hunde- oder Katzenhaare, Essig, Lavendel, Chili, Licht oder ein laufendes Radio: Im Internet kursieren zahlreiche Tipps, die Marder vertreiben sollen. Solche Maßnahmen können die Tiere kurzfristig stören, lösen das Problem aber häufig nicht dauerhaft. Marder können sich an wiederkehrende Reize gewöhnen – und zurückkehren, sobald Gerüche verflogen oder Geräusche verschwunden sind.

Vergrämen statt bekämpfen: Wie Profis Marder zum Auszug bewegen

Nicht jeder Marder im Haus muss gefangen oder getötet werden. Häufig kommt eine Vergrämung infrage: Dabei soll das Tier seinen Rückzugsort freiwillig verlassen. Welche Methode geeignet und zulässig ist, hängt von der Situation vor Ort, der Jahreszeit und den geltenden rechtlichen Vorgaben ab.

Auch während der Schonzeit kann eine Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Sie erfordert jedoch besondere Vorsicht und Fachkenntnis, insbesondere wenn sich Jungtiere im Gebäude befinden. Entscheidend ist, dass weder Mutter- und Jungtiere getrennt noch Tiere eingeschlossen oder geschädigt werden.

Marder weg? Jetzt kommt der entscheidende Schritt

Ist der Marder verschwunden, sollten Hausbesitzer nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Bleiben seine bisherigen Zugänge offen, kann er zurückkehren – oder ein anderes Tier den freien Unterschlupf übernehmen.

Deshalb sollten mögliche Einstiegspunkte an Dach und Fassade gesucht und fachgerecht gesichert werden. Auch Kot, Nahrungsreste und Revierspuren sollten beseitigt werden. Entscheidend ist dabei der richtige Zeitpunkt: Bevor Öffnungen verschlossen werden, muss sichergestellt sein, dass sich kein Tier mehr im Gebäude befindet.

„Das Ziel sollte nicht sein, einen Marder nur kurzfristig loszuwerden. Entscheidend ist, anschließend seine Zugänge zu finden und dauerhaft zu sichern. Sonst kann aus einem einmaligen Problem schnell ein wiederkehrendes werden“, erklärt Sophie Scharrer.

SERVICE: WAS HAUSBESITZER BEI MARDERVERDACHT TUN SOLLTEN

1. Auf typische Spuren achten: Nächtliche Geräusche, Kot, Nahrungsreste und Schäden an Dämmung oder Materialien können Hinweise auf einen Marder sein.

2. Nicht selbst zur Falle greifen: Auch nach Ende der jeweiligen Schonzeit gelten jagdrechtliche Vorgaben. Welche Maßnahmen erlaubt sind, unterscheidet sich regional.

3. Vergrämung fachlich prüfen lassen: Auch während der Schonzeit können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen möglich sein. Besonders wenn sich Jungtiere im Gebäude befinden, ist jedoch fachliche Hilfe gefragt.

4. Zugänge nicht vorschnell verschließen: Zunächst muss ausgeschlossen werden, dass sich noch ein Tier im Gebäude befindet.5. Hausmittel nicht überschätzen: Gerüche, Licht oder Geräusche können Marder kurzfristig stören, verhindern ihre Rückkehr aber nicht zuverlässig.6. Einstiegspunkte dauerhaft sichern: Ist der Marder sicher aus dem Gebäude, sollten mögliche Zugänge an Dach und Fassade gefunden und fachgerecht verschlossen werden.

An wen können sich Betroffene wenden?

Bei Problemen mit Steinmardern im Siedlungsraum können sich Betroffene an die zuständige Behörde wenden. Je nach Bundesland ist dies beispielsweise die untere Jagdbehörde, Stadt- oder Senatsverwaltung. Dort sind in der Regel auch die vor Ort zuständigen Stadtjäger oder Schädlingsbekämpfer bekannt.