Mit Vorlage XI/376 liegt ein Vorschlag der Verwaltung vor, die rechtlichen Möglichkeiten für den Ausbau der Windenergienutzung künftig planerisch zu begleiten und zu steuern.
Zu einer möglichen Windkraftplanung in Schandelah-Wohld hat sich die Bürgerinitiative „Transparenz für Schandelah (TSF)“ gegründet und in der Ratssitzung am 23.09.2025 die anliegende Petition an Rat und Verwaltung übergeben.
Diese umfasst die Beschwerde einer fehlenden Transparenz zum Thema Windkraft in Schandelah-Wohld. Zudem werden folgende Punkte angeregt:
1. ein öffentlicher Sachstandsbericht zum aktuellen Stand des Vorhabens
2. Eine klare Bewertung des bisherigen Informationsverlaufs im Rat der Gemeinde Cremlingen.
3. Die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 35 NKomVG vor einem Grundsatzbeschluss zur Windkraft. (Nach Auskunft der TSF ist hier eine Einwohnerbefragung gemeint!)
Die TSF hat damit ihr Recht aus § 34 NKomVG i. V. m. § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Cremlingen wahrgenommen, sich mit auf Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Vertretungsberechtigte Personen sind benannt.
Der Petent hat einen Anspruch auf sachliche Prüfung und schriftliche Mitteilung darüber, wie die Angelegenheit inhaltlich behandelt und entschieden wird. Die Prüfung kann der Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen.
Die Verwaltung teilt dazu Folgendes mit:
Zu 1. Die Gemeindeverwaltung hatte lange Zeit keine Kenntnis über die Entwicklungsabsichten eines Windparks in der Gemarkung Schandelah. Es ist durchaus üblich, dass sich Projektentwickler zunächst einmal an Flächeneigentümer oder umgekehrt wenden, so dass Flächen zunächst einmal für ein Projekt gesichert werden können.
Die Gemeinde Cremlingen hat durch die Übersendung eines Pachtvertrages und eines Vorstellungsgespräches des Investors im Hause Kenntnis über das (Einzel-)Projekt Schandelah-Wohld erlangt. Die Gemeinde Cremlingen hat den vorliegenden Nutzungsvertrag nicht unterzeichnet, da ein Grundsatzbeschluss des Rates zur Windenergie bisher nicht gefasst wurde.
Zu 2. Die kommunalen Gremien wurden von der Verwaltung in vorgenannter Form informiert. Eine tiefergreifende Information der Öffentlichkeit über das „Projekt Schandelah-Wohld“ ist wegen des bevorstehenden Grundsatzbeschlusses bisher nicht erfolgt.
Anzumerken ist, dass Ortsbürgermeister Bauschke aus eigenen Erkenntnissen den Ortsrat Schandelah in seiner Sitzung am 30.01.2025 über das Projekt informiert hat.
Zu 3. Aus Sicht der Verwaltung sollte zunächst einmal der Rat der Gemeinde Cremlingen einen Grundsatzbeschluss über Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Cremlingen fassen. Sollte dieser positiv beschlossen werden, so wäre aus Sicht der Verwaltung vorstellbar, über (Einzel-)Projekte eine Einwohnerbefragung gemäß § 35 NKomVG durchzuführen zu können. Der Rat der Gemeinde Cremlingen müsste dazu einen gesonderten Beschluss fassen


