Hundesteuer: Erhöhung ab dem zweiten Hund beschlossen

121
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 die Erhöhung der Hundesteuer ab dem zweiten Hund beschlossen.
Die Steuersätze der Hundesteuer sind seit 2020 unverändert gewesen. Beschlossen wurde nun eine Erhöhung der Steuer für den zweiten Hund von jährlich bisher 114 Euro auf 132 Euro sowie für jeden weiteren Hund von jährlich bisher 138 Euro auf 156 Euro. Auf eine Steuer für sogenannte „gefährliche Hunde“ wird derzeit ebenso verzichtet wie auf die Erhöhung der Steuer für den ersten Hund.
Für die letztlich von der beschlossenen Erhöhung betroffenen 480 betroffenen Hundehalter im Stadtgebiet bedeutet die Anpassung nach fünf Jahren ohne Steuererhöhung eine jährliche Mehrbelastung von 18 Euro beziehungsweise 1,50 Euro monatlich.
Im kreisweiten Vergleich weisen die Gemeinden Sickte, Dettum, Evessen, Dorstadt und Heiningen mit Steuersätzen für Zweithunde zwischen 140 bis zu 200 Euro höhere Sätze aus. Bei der Steuer für jeden weiteren Hund liegt die Stadt sogar im unteren Drittel des Landkreisgebiets. Die höchsten Steuersätze für jeden weiteren Hund weisen Dorstadt (300 Euro) und Heiningen (400 Euro) auf.
In einem regionalen Vergleich für Süd-Ost-Niedersachsen rangiert die Stadt Wolfenbüttel bei der Besteuerung von Zweit- und weiteren Hunden auf Rang 13 von 34. Spitzenreiter bei Zweithunden ist Göttingen mit einem Steuersatz von 240 Euro.
Die Hundesteuer ist keine Gebühr und keine zweckgebundene Einnahme (insbesondere kein Finanzierungsmittel zur Beseitigung von Hundekot), sondern ein allgemeiner Deckungsbeitrag für den städtischen Haushalt. Neben der wesentlichen Absicht der Einnahmenerzielung, tritt lediglich nachgelagert das ordnungspolitische Anliegen einer Querfinanzierung der Reinigung öffentlicher Wege- und Grünflächen.