Ein Beitrag von Volker Brandt:

Die Dorfgemeinschaft Cremlingen e.V. lud am 5. März zu einer Bürgerversammlung über das Bildungs- und Begegnungszentrum Cremlingen (BBZ) in das Gasthaus bei Chris ein. Gemeindebürgermeister (BM) Detlef Kaatz stellte den zahlreichen Teilnehmern Informationen dazu vor.

Zwei Wochen vorher hatte der Verfasser dieser Zeilen an den BM und den Vorstand der Dorfgemeinschaft Cremlingen per E-Mail 17 Fragen zum Nutzungs- und Betriebskonzept des BBZ verschickt, um genügend Zeit für entsprechende Antworten auf der Versammlung zu geben. Keiner der beiden Empfänger hat den Erhalt dieser Nachricht bestätigt, noch die Fragen direkt beantwortet!

Es wurde vom BM und den Moderatoren klar geäußert, dass diese Veranstaltung nur zum Gedankenaustausch über die künftige Nutzung des BBZ vorgesehen sei. Finanzielle Fragen waren unerwünscht. Gleichwohl nannte der BM die veranschlagte Bausumme von 4,4 Mio. Euro und jährliche Bewirtschaftungskosten von ca. 120 T Euro. Tatsächlich werden sich diese Kosten auf mindestens 159 T Euro pro Jahr inklusive Abschreibung belaufen!

Nur wenige der zuvor verschickten Fragen wurden vom Gemeindebürgermeister indirekt in seinen Ausführungen beantwortet. So fällt das BBZ mit maximal 200 Besuchern nicht unter die Versammlungsstätten-Verordnung. Gruppen und Privatpersonen können das BBZ nutzen. Herr Kaatz nannte verschiedene Gruppen und Einrichtungen, die bereits ihr Interesse an einer Nutzung bekundet hätten, sowohl aus der Gemeinde Cremlingen als auch aus dem Landkreis. Dazu gehört z.B. die Kreisvolkhochschule. Für alle Nutzer, denen eine Gemeinnützigkeit attestiert wird, soll die Nutzung des BBZ kostenlos sein. Nur private und kommerzielle Nutzer hätten eine Raummiete zu entrichten. Kaatz und die Dorfgemeinschaft forderten dazu auf, Bedarfe an der BBZ-Nutzung zügig anzumelden.

Im Verlauf der weiteren Ausführungen von Herrn Kaatz wurde deutlich, dass immer noch kein konkretes Betriebs- und Nutzungskonzept erarbeitet wurde. Fragen von Besuchern der Bürgerversammlung dazu wurden mit Allgemeinplätzen abgefertigt. Wiederholt wurde hinsichtlich der Nutzungsregelung der Vergleich mit dem Dorfgemeinschaftshaus in Hordorf gezogen. Dort liefe die Raum- und Terminvergabe mit einfachen Absprachen seit 50 Jahren völlig problemlos. Warum solle das beim BBZ anders sein? Das würde sich alles ohne Konflikte ergeben. Hier sei darauf hinzuweisen, dass das BBZ bewusst nicht als Dorfgemeinschaftshaus ausgelegt ist, sondern als durchaus komplexere Einrichtung geplant ist!

Einige anwesende Cremlinger begrüßten jedoch nach langem Warten „ihr“ neues „DGH“ und verlangten, in der Nutzung priorisiert zu werden. Auffällig in dieser Versammlung war die rhetorische Bagatellisierung jeglicher Nachfragen zu Nutzungsregeln, die nicht nur für Nutzer aus der Ortschaft Cremlingen, sondern auch aus den anderen Gemeindeorten zu gelten haben.

Als Fazit sei festgestellt, dass die genannten Planungsdefizite für die Nutzung des BBZ einer umfangreichen Nachbearbeitung bedürfen. Die Gruppe Die MITTE (CDU/FDP/Haie) im Gemeinderat wird dazu in naher Zukunft einen umfangreichen Fragenkatalog über den Gemeinderat an den Gemeindebürgermeister richten.