Der Landkreis Wolfenbüttel hebt zum 10. März 2026 die Schutz- und Überwachungszone (Restriktionszonen) per Allgemeinverfügung vom 9. März im südlichen Bereich des Kreisgebietes auf. Diese waren nötig, nachdem Ende Januar im Landkreis Harz der Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb im Osterwiecker Ortsteil Bühne festgestellt worden war. Daraufhin hat der Landkreis Harz Schutzmaßnahmen in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb veranlasst, die auch den Landkreis Wolfenbüttel betreffen.
Die Überwachungszone umfasst Teile der Gemeinde Schladen-Werla sowie Teile der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse. Südlich von Hornburg wurde zudem eine Schutzzone eingerichtet.
Auch wenn diese Restriktionszonen aufgehoben sind, besteht weiterhin die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelbestände. Wie in den Nachbarkreisen, ist auch im Landkreis Wolfenbüttel das Geflügelpestvirus bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Daher ist der Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, so weit wie möglich zu unterbinden. Die Versorgung der Tiere ist so zu gestalten, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial haben. Die Stallungen dürfen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Außerdem ist grundsätzlich Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks sind geeignete Einrichtungen, wie beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden.
Das Veterinäramt des Landkreises weist darauf hin, dass auch kleine Betriebe mit sehr geringen Beständen und Hobbyhalterinnen und Hobbyhalter verpflichtet sind, ihre Haltung dem Veterinäramt zu melden. Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen sollten daher unverzüglich angezeigt werden.
Weitere Informationen und Hinweise unter www.lkwf.de/veterinär


