PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 18.04.2024

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Der Amateurmusikfond startet in zweite Runde

Chöre, Orchester und viele weitere Akteure aus dem Bereich der Amateurmusik dürfen sich erneut über eine Fördermöglichkeit auf Bundesebene freuen.  Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen zum zweiten Mal um eine Förderung aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.

Ich freue mich, dass diese Bundesunterstützung ein zweites Mal möglich wird. Mit dem Amateurmusikfonds wird ein Bereich bedacht, in dem deutschlandweit etwa 14 Millionen Menschen und zahlreiche Ensembles aktiv sind. Auch bei uns kenne ich viele Menschen, die mit viel Einsatz, Freude und ehrenamtlichen Engagement andere mit ihrer Kreativität und Musik begeistern. Darum würde ich mich über zahlreiche Bewerbungen aus unserer Region sehr freuen“, erklärt die Bundestagabgeordnete Dunja Kreiser (SPD).

Kreative Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben. Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.

Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden. Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.

Für weiter Informationen, eine Beratung und die Antragstellung kann man sich an den Bundesmusikverband wenden (www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfond) wenden.