Bündnis für bezahlbares Wohnen: Niedersachsen begrüßt Gesetzentwurf des Bundes zum „Gebäudetyp E“ und dringt auf schnelle Umsetzung

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Richterin oder Rechtsanwältin
Pressemeldung

Um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln und Baukosten spürbar zu senken, begrüßt Niedersachsen die heutige Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum sogenannten „Gebäudetyp E“. Bei der heutigen Plenarsitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen in Hannover berieten die Bündnismitglieder gemeinsam mit Bauminister Grant Hendrik Tonne darüber, wie einfaches und innovatives Bauen in der Praxis erleichtert werden kann. Tonne begrüßte die Vorstellung der geplanten zivilrechtlichen Erleichterungen durch Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz, forderte aber eine zügige Umsetzung des Vorhabens und Rechtssicherheit:

„Dass die Bundesregierung heute endlich den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt hat, ist ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft. Nun gilt es, dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren zügig zu beraten und umzusetzen, damit es für die am Bau Beteiligten in der Praxis schnellstmöglich leichter wird, vertraglich von allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Dabei muss die Frage der Rechtssicherheit endgültig geklärt werden. Nur wenn alle Beteiligten Klarheit haben, geht es wirklich schneller beim Bauen und dann kommen wir auch zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Niedersachsen wird im weiteren Verfahren sehr genau auf diese Punkte achten.“

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wächst stetig, doch hohe Finanzierungs- und Baukosten bremsen den Neubau aus. Ein wesentlicher Kostentreiber sind die über Jahrzehnte immer weiter gestiegenen Baustandards, die sich insbesondere aus DIN-Normen ergeben. Der nun präsentierte Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Bauvertragsrecht so zu ändern, dass Bauherren und Unternehmen künftig einfacher auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards verzichten können. Der neue Basisstandard für den Gebäudetyp E soll nach dem Gesetzentwurf dann gelten, wenn die Vertragsparteien eines Bauprojektes diesen ausdrücklich vereinbart haben. Die Aufklärungspflichten sollen vereinfacht werden. Treffen sie keine Vereinbarung, bleibt es beim bisherigen Bauvertragsrecht. Die Bundesministerien rechnen nach Auswertung von Pilotprojekten damit, dass dieses einfache Bauen die Gebäudekosten um 10 bis 15 Prozent senken kann.

Dadurch soll es künftig rechtssicher möglich sein, einen reduzierten Standard zu vereinbaren, ohne dass das Abweichen von aktuellen anerkannten Regeln der Technik automatisch als Baumangel gewertet wird – solange die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit gewährleistet bleiben. Abstriche bei den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit wird es nicht geben; Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht müssen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei soll eng an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. Der vom Bund vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter dem Motto „genug ist genug“ vor, dass die Einhaltung dieser Regelungen ausreicht; es spiele dann keine Rolle, ob vergleichbare Neubauten oder DIN-Normen einen höheren Standard aufweisen.

Bislang scheitert der Verzicht auf kostspielige Standards in der Praxis oft an rechtlichen Hürden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn Bauherren und Bauunternehmen in ihren Bauverträgen keine ausdrücklichen Sondervereinbarungen inklusive aufwändiger Aufklärungspflichten treffen, schulden Auftragnehmer derzeit automatisch den heute üblichen, sehr hohen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die strikte Einhaltung sämtlicher „allgemein anerkannter Regeln der Technik“. Werden diese Regeln nicht berücksichtigt, gilt das Bauwerk rechtlich schnell als mangelhaft – selbst dann, wenn die Funktion des Gebäudes gar nicht beeinträchtigt ist. Aus Sorge vor Haftungsrisiken bauen viele Beteiligte daher teurer und aufwändiger, als es für den eigentlichen Bedarf nötig wäre. Diese Entwicklung soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf rückgängig gemacht werden.

Pressestatements von Mitgliedern des Bündnisses:

Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw Niedersachsen Bremen: „Wir benötigen dringend eine Änderung des Werkvertragsrechts durch Einführung eines Mindeststandards beim Wohnungsbau. Dieser sollte sich an den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes orientieren. Ich bin Herrn Minister Tonne dankbar dafür, dass Niedersachsen den Druck auf den Bund hochgehalten hat. Dass das gemeinsame Eckpunktepapier nach einem Jahr nun in einen konkreten Gesetzesentwurf überführt wurde, ist überfällig. Dieser muss jetzt schleunigst verabschiedet werden, damit Wohnungsbau rechtlich sicher wieder bezahlbar wird.“

Stephan von Friedrichs, Hauptgeschäftsführer Ingenieurkammer Niedersachsen: „Der Gebäudetyp E ist eine große Chance, das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und vor allem bezahlbarer zu machen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure wissen: Gutes Bauen bedeutet nicht, möglichst viele technische Standards zu erfüllen, sondern durch intelligente Planung sichere und wirtschaftliche Lösungen zu schaffen. Dafür brauchen wir mehr planerische Freiheit und vor allem Rechtssicherheit. Nicht jede Komfortanforderung muss zum verbindlichen Baustandard werden. Entscheidend ist, dass Sicherheit und dauerhafte Gebrauchstauglichkeit gewährleistet bleiben. Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Forderung des Landes Niedersachsen nach einer zügigen parlamentarischen Verabschiedung des Gebäudetyps E. Einfacher zu bauen darf künftig kein rechtliches Risiko mehr sein.“

Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen: „Die Architektenkammer Niedersachsen begrüßt die im Niedersächsischen Weg und beim „Gebäudetyp E“ aufgezeigten Vereinfachungen im Bau voll umfänglich. Zur gewünschten vielfältigen Umsetzung bedarf es nun dringend der zügigen gesetzlichen Verabschiedung mit Anpassung der §§ 631ff. BGB bezüglich der Bewertung der nicht sicherheitsrelevanten anerkannten Regeln der Technik.“

Jörn P. Makko, Hauptgeschäftsführer, Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.: „Mit dem Gebäudetyp E drehen wir eine Schraube richtigerweise zurück, die über Jahrzehnte immer weiter angezogen wurde. Jetzt brauchen wir die zügige Rückkehr zu einem neuen Normal. Wichtig ist, dass der Bund in der parlamentarischen Umsetzung nicht auf halber Strecke stehen bleibt. Ein Gebäudetyp E, der im Gesetz steht, aber auf keiner Baustelle ankommt, hilft niemandem. Dafür muss das Gesetz die ganze Vertragskette absichern, vom Bauherrn bis zum Nachunternehmer.“

David Jacob Huber, Geschäftsführer BFW Landesverband Niedersachsen/Bremen e. V.: „Die mittelständische Immobilienwirtschaft braucht beim Gebäudetyp E keinen Sondervertragstyp, sondern eine generelle Absenkung der Standards ohne komplexe Informations- und Auskunftspflichten. Der heute vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung nur teilweise gerecht. Das Bauordnungsrecht sichert die notwendigen Mindestanforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Dauerhaftigkeit, während Bauherren, Planer und Bauunternehmen darüber hinaus bedarfsgerecht vereinbaren können müssen, welcher Komfort und welche Ausstattung für ein konkretes Projekt wirklich sinnvoll sind. Genau darin liegt die Chance des Gebäudetyps E. Es geht nicht um ein Bauen zweiter Klasse, sondern um funktionale, bezahlbare und dauerhaft nutzbare Wohnungen, deren Standard zum Standort, zu den künftigen Nutzern und zur Finanzierung passt. Zusätzliche Listen, Matrizen oder Kataloge würden neue Auslegungsfragen schaffen und damit genau die Unsicherheit verlängern, die heute viele Projekte verteuert oder verhindert. Jetzt braucht es ein Gesetz, das den Vertragsparteien Rechtssicherheit gibt und in der Baupraxis tatsächlich funktioniert.“