| Pressemeldung
Um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln und Baukosten spürbar zu senken, begrüßt Niedersachsen die heutige Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum sogenannten „Gebäudetyp E“. Bei der heutigen Plenarsitzung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen in Hannover berieten die Bündnismitglieder gemeinsam mit Bauminister Grant Hendrik Tonne darüber, wie einfaches und innovatives Bauen in der Praxis erleichtert werden kann. Tonne begrüßte die Vorstellung der geplanten zivilrechtlichen Erleichterungen durch Justizministerin Stefanie Hubig und Bauministerin Verena Hubertz, forderte aber eine zügige Umsetzung des Vorhabens und Rechtssicherheit: „Dass die Bundesregierung heute endlich den Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt hat, ist ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft. Nun gilt es, dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren zügig zu beraten und umzusetzen, damit es für die am Bau Beteiligten in der Praxis schnellstmöglich leichter wird, vertraglich von allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen. Dabei muss die Frage der Rechtssicherheit endgültig geklärt werden. Nur wenn alle Beteiligten Klarheit haben, geht es wirklich schneller beim Bauen und dann kommen wir auch zu mehr bezahlbarem Wohnraum. Niedersachsen wird im weiteren Verfahren sehr genau auf diese Punkte achten.“ Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wächst stetig, doch hohe Finanzierungs- und Baukosten bremsen den Neubau aus. Ein wesentlicher Kostentreiber sind die über Jahrzehnte immer weiter gestiegenen Baustandards, die sich insbesondere aus DIN-Normen ergeben. Der nun präsentierte Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Bauvertragsrecht so zu ändern, dass Bauherren und Unternehmen künftig einfacher auf gesetzlich nicht zwingende Komfortstandards verzichten können. Der neue Basisstandard für den Gebäudetyp E soll nach dem Gesetzentwurf dann gelten, wenn die Vertragsparteien eines Bauprojektes diesen ausdrücklich vereinbart haben. Die Aufklärungspflichten sollen vereinfacht werden. Treffen sie keine Vereinbarung, bleibt es beim bisherigen Bauvertragsrecht. Die Bundesministerien rechnen nach Auswertung von Pilotprojekten damit, dass dieses einfache Bauen die Gebäudekosten um 10 bis 15 Prozent senken kann. Dadurch soll es künftig rechtssicher möglich sein, einen reduzierten Standard zu vereinbaren, ohne dass das Abweichen von aktuellen anerkannten Regeln der Technik automatisch als Baumangel gewertet wird – solange die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit gewährleistet bleiben. Abstriche bei den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit wird es nicht geben; Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht müssen weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei soll eng an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. Der vom Bund vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter dem Motto „genug ist genug“ vor, dass die Einhaltung dieser Regelungen ausreicht; es spiele dann keine Rolle, ob vergleichbare Neubauten oder DIN-Normen einen höheren Standard aufweisen. Bislang scheitert der Verzicht auf kostspielige Standards in der Praxis oft an rechtlichen Hürden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wenn Bauherren und Bauunternehmen in ihren Bauverträgen keine ausdrücklichen Sondervereinbarungen inklusive aufwändiger Aufklärungspflichten treffen, schulden Auftragnehmer derzeit automatisch den heute üblichen, sehr hohen Qualitäts- und Komfortstandard sowie die strikte Einhaltung sämtlicher „allgemein anerkannter Regeln der Technik“. Werden diese Regeln nicht berücksichtigt, gilt das Bauwerk rechtlich schnell als mangelhaft – selbst dann, wenn die Funktion des Gebäudes gar nicht beeinträchtigt ist. Aus Sorge vor Haftungsrisiken bauen viele Beteiligte daher teurer und aufwändiger, als es für den eigentlichen Bedarf nötig wäre. Diese Entwicklung soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf rückgängig gemacht werden.
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