A2, 19.02.2026, 00:45 Uhr
Selbst gemaltes Kennzeichen führt zu Strafanzeigen
In der vergangenen Nacht fiel der Autobahnpolizei ein Renault Clio im Bereich Helmstedt auf, als dieser mit augenscheinlich eigens gemalten Kennzeichen in Richtung Hannover fuhr. An der Anschlussstelle Königslutter wurde das Fahrzeug schließlich kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass das Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehörte und der Renault somit nicht zugelassen und versichert war. Darüber hinaus konnte der 22-jährige Fahrer lediglich einen vorläufigen französischen Führerschein vorlegen, der im hiesigen Inland keine Gültigkeit aufweist. Der Fahrer zeigte zudem körperliche Auffälligkeiten bei der Kontrolle, sodass der Verdacht einer Drogenbeeinflussung bestand. Ein Drogenvortest verlief positiv. Ihm wurde im Anschluss eine Blutprobe in der Dienststelle entnommen und die weitere Fahrt untersagt. Er muss sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
Der 22-jährige Fahrzeugeigentümer befand sich als Beifahrer im Fahrzeug. Gegen ihn wurden ebenfalls Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und der Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.


