Gemeinsam gegen Wirtschaftskriminalität: Erfolgreiche Aktionstage von Kommunen und Zoll im Friseurhandwerk

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Zoll
Im Rahmen der Aktionstage am 14. März und vom 16. bis 18. März 2026 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück niedersachsenweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Handwerksbereich durchgeführt. Sie wurden dabei von 58 Bediensteten der Ausländerbehörden, der Jobcenter, der Polizei, der Finanzämter, der Gesundheitsämter und der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterstützt. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordiniert gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) zweimal jährlich landesweite Aktionstage.

Bei den Kontrollen wurden 429 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt. Insgesamt überprüften die Bediensteten 372 Betriebe und 865 Personen an verschiedenen Orten in Niedersachsen.

Der Fokus der Kontrollen lag auf dem Friseurhandwerk. Dabei überprüften 103 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 100 mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder die notwendige Gewerbeanzeige bei selbstständiger Gewerbeausübung unterblieben ist.

Durch die vor Kurzem erfolgte Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Wirtschaftszweige wurde die Prüfungssituation durch die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren erheblich verbessert.

Die Überprüfung der 198 Bediensteten der FKS-Standorte der Hauptzollämter ergaben 61 Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie 44 Fälle, in welchen noch geprüft wird, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe abgeführt haben. Ferner befinden sich 26 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen und 66 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs in Klärung. Weitere 132 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten wurden festgestellt.

Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.