Reinecke begrüßt neues Wassergesetz zur Klimawandelanpassung

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Pressemeldung

Hitzeperioden und Starkregen setzen auch den Kommunen im Landkreis Wolfenbüttel zunehmend zu. Mit einem aktualisierten Wassergesetz will die Landesregierung darauf reagieren und rechtliche Grundlagen schaffen, die Kommunen, Wasserverbänden und Landwirtschaft mehr Sicherheit und Planbarkeit geben. Die Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Klimafolgenanpassung Tamina Reinecke (Bündnis 90/Die Grünen) sieht darin einen wichtigen Schritt für die Region. „Wir erleben auch hier im Kreis, dass Starkregenereignisse lokale Überflutungen verursachen und unsere Infrastruktur an Belastungsgrenzen bringt. Gleichzeitig werden Trockenperioden länger und die Grundwasserneubildung verändert sich. Kommunen brauchen verlässliche Instrumente, um auf solche Entwicklungen reagieren zu können.“

Das Gesetz soll es ermöglichen, Maßnahmen im Hochwasser- und Gewässerschutz zügiger umzusetzen und klarer zu priorisieren. Reinecke: „Starkregenfälle zeigen immer wieder, wie wichtig funktionierende Vorsorge ist. In den letzten Jahren sind immer wieder Flüsse und Bäche übergelaufen. Straßen, Häuser und Unterführungen sind in kurzer Zeit vollgelaufen. Das Weihnachtshochwasser 2023 hat deutlich gemacht, wie schnell solche Lagen entstehen können und wie entscheidend zügige Verfahren im Ernstfall sind. Hier gibt es nun schlankere Verfahren, damit Schutzmaßnahmen schneller umgesetzt werden können.“ Für Reinecke ist das Gesetz ein wichtiger Baustein einer langfristigen Anpassungsstrategie: „Wir müssen Kommunen befähigen, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch gegenzusteuern, ob es um Regenwasserrückhalt, Versickerungsflächen, stabile Pegel oder ausreichende Reserven in Trockenperioden geht. Das Wassergesetz schafft dafür verbindlichere Grundlagen und einen klaren Rahmen.“

Künftig sollen Kommunen stärker am tatsächlichen Verbrauch orientierte Wassergebührenmodelle einführen können. Dadurch entsteht die Möglichkeit, sparsamen Umgang gezielt zu belohnen. „Kommunen, Betriebe und Haushalte, die bewusst mit Wasser umgehen, sollen davon auch finanziell profitieren können“, erklärt Reinecke. „Das schafft Fairness und unterstützt eine ressourcenschonende Nutzung – gerade in Jahren, in denen Grundwasserstände unter Druck geraten.“ In Wasserschutzgebieten sollen neue Erdgasbohrungen künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden. Reinecke: „Unsere Trinkwasservorkommen sind ein sensibles Gut. Der Ausschluss zusätzlicher Bohrungen ist ein notwendiger Schritt, um Risiken zu minimieren und die Versorgung langfristig zu sichern.“