Quelle: DRK Kreisverband Wolfenbüttel e.V.
Im Jahr 1993 trat das Rettungsdienstgesetz in Niedersachsen in Kraft. Es verlangte im Bereich der Notfallrettung für jeden Bürger an jedem Ort im Landkreisgebiet gesicherte Eintreffzeiten der Rettungsfahrzeuge.
Die Planung der Rettungswachen für die Notfallrettung musste darauf ausgerichtet werden, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der nun festgelegten Eintreffzeit erreicht werden konnte.
Nach Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle durfte fortan der Zeitraum bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort in 95 Prozent der Einsätze 15 Minuten nicht übersteigen.
Diese Forderung war für Notfalleinsätze im Landkreisgebiet, die bisher aus der einzigen Rettungswache in der Stadt Wolfenbüttel gefahren wurden, nicht umzusetzen.
Es ergab sich deshalb die Notwendigkeit, im Landkreisgebiet weitere Rettungswachen zu errichten. Die Rettungswachen in Schöppenstedt und Heiningen sind bis heute das Ergebnis der Forderung aus den festgelegten Eintreffzeiten.
Es ergab sich deshalb die Notwendigkeit, im Landkreisgebiet weitere Rettungswachen zu errichten. Die Rettungswachen in Schöppenstedt und Heiningen sind bis heute das Ergebnis der Forderung aus den festgelegten Eintreffzeiten.
Das Gesetz forderte aber bei der Planung der Rettungswachen-Standorte auch die mögliche Zusammenarbeit benachbarter Kreise, und so kam es zu einem Vertrag zwischen dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Landkreis Helmstedt über eine Zusammenarbeit im Rettungsdienst. Betroffen davon waren einerseits das nördliche Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel und die Samtgemeinde Heeseberg im Landkreis Helmstedt. Berechnungen ergaben seinerzeit, dass ein Rettungsfahrzeug aus der Wache Lehre-Wendhausen den Nordbereich des Landkreises Wolfenbüttel innerhalb der geforderten Eintreffzeit erreichen konnte – gleiches errechnete sich für die Rettungswache Schöppenstedt bei Einsätzen in der Samtgemeinde Heeseberg.
Aus diesem Grund konnte damals in Cremlingen auf einen weiteren Rettungswachen-Standort im Landkreis Wolfenbüttel verzichtet werden. Bei der letzten gutachterlichen Betrachtung des Rettungsdienstes im Landkreis Wolfenbüttel wurde aber festgestellt, dass sich durch Erhöhung des Einsatzvolumens, durch dichtere Verkehre und geänderte Siedlungsstrukturen jene Planungsparameter, die 1994 zur Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel möglich machten, im Laufe der Zeit massiv verändert haben. Das Sicherheitsniveau in der Notfallrettung mit den geforderten Eintreffzeiten für den Nordbereich des Landkreises Wolfenbüttel kam an Grenzen, mit absehbarer Unterversorgung.
Derzeit ist im Rahmen einer erneuten Überprüfung der rettungsdienstlichen Strukturen deutlich geworden, dass auch im Nordbereich des Landkreises Wolfenbüttel eine zusätzliche Rettungswache eingerichtet werden muss. Hinzu kommen die zunehmenden Einsätze auf den Bundesautobahnen: „Derzeit betreuen wir die A36 bis Schladen“, schildert Hansjörg Jentsch. „Die A39 wird mit einer Wache in Cremlingen dazukommen, und die A2 dann sicherlich auch bei größeren Schadenslagen.“