Trunkenheit im Verkehr, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

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Samstag, 04.10.2025, 18:15 Uhr

Ein 33-jähriger Fahrzeugführer führte seinen PKW im öffentlichen Verkehrsraum, obwohl er unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,24 Promille. Die Person verhielt sich während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme unkooperativ und verweigerte die Angaben seiner personenbezogenen Daten.

Die Polizei transportierte den Mann zur Dienststelle und veranlasste eine Blutprobe. Hierbei verhielt sich dieser zunehmend aggressiv und leistete erheblichen Widerstand. Die eingesetzten Beamten mussten einfache körperliche Gewalt anwenden, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen. Im Nachgang wurde der Mann nach richterlicher Entscheidung in Gewahrsam genommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Beamten blieben unverletzt.

Gegen den 33-jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.