Medieninformation

Ruhezeiten

„Jetzt fängt das schöne Frühjahr an…“ und es beginnt die neue Gartensaison.

Der Rasen muss gemäht, der Baum- und Strauchschnitt geschreddert werden. In diesem Zusammenhang weist die Samtgemeindeverwaltung darauf hin, dass Ruhezeiten einzuhalten sind, in dieser ist z. B. das Rasenmähen mit lauten Motormähern nicht gestattet. Die Verletzung der Ruhezeiten stellt einen Verstoß gegen § 12 der Gefahrenabwehrverordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit in der Samtgemeinde Sickte dar und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einer Geldbuße seitens des Ordnungsamtes geahndet werden.

Die Ruhezeiten lauten: ganztägig an Sonn- und Feiertagen

An Werktagen in den Zeiten:

20.00 – 22.00 Uhr (Abendruhe) und

22.00 – 07.00 Uhr (Nachtruhe)

Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Sickte finden Sie auf der Internetseite der Satmgemeinde Sickte unter www.sickte.de – Verwaltung – Satzung und Verordnung.