Kartoffelschalen ja, Plastikverpackungen nein – eigentlich ist klar, was in die rund 30.000 Biotonnen im Landkreis Wolfenbüttel gehört. Trotzdem ist die Zahl der so genannten Fehlwürfe, also der nicht kompostierbaren Dinge in der Biotonne, gestiegen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Wolfenbüttel (ALW) informiert auf seiner Homepage darüber, was in die Biotonne gehört. Mit der neuen Bioabfallverordnung ab Mai 2025 muss auch der ALW strenger kontrollieren, denn das Gesetz schreibt vor, dass der Bioabfall nicht mehr als ein Prozent Fremdstoffe enthalten darf.
Was gehört in die Biotonne?
In die Biotonne gehören kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle wie etwa Obst-, Eier- und Gemüseschalen, Kaffeesatz mit Papierfilter, Teebeutel, Speisereste, Topfpflanzen, Schnittblumen, verdorbene Lebensmittel, zerkleinerte Äste, Rasenschnitt, Kleinstierstreu aus organischem Material wie Stroh.
Bioabfälle können in Zeitungspapier eingeschlagen werden. Brötchentüten ohne Kunststoffsichtfenster können ebenfalls genutzt werden. Biotonnen können mit Zeitungspapier ausgelegt werden, um im Winter ein Anfrieren zu verhindern oder im Sommer Feuchtigkeit aufzufangen und unangenehmen Geruch zu vermeiden.
Was kommt nicht in die Biotonne?
Plastiktüten, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Asche und behandeltes Holz dürfen auf keinen Fall in die Biotonne gegeben werden. Das gilt auch für Textilien, Leder und andere Kunststoffprodukte. Windeln, Binden und Medikamente gehören in die Restmülltonne. Auch rohes Fleisch, Knochenreste und sonstige tierische Bestandteile kommen ebenfalls nicht in die Biotonne.
Bioplastikbeutel: Gut gemeint – aber nicht zulässig
Die Zahl der Fehlwürfe in Biotonnen, also von Gegenständen, die nicht in die Biotonne gehören, nimmt deutlich zu. Dies liegt vor allem an den sogenannten Bioplastiktüten, deren Hersteller mit einer schnellen Verrottung werben, die aber nicht gegeben ist. Nach Analysen des Kompostwerkes, das die Bioabfälle aus dem Landkreis Wolfenbüttel verwertet, hat sich der Anteil der Bioplastiktüten in den letzten zwei Jahren verdoppelt. Auch wenn die Verwendung von Bioplastiktüten gut gemeint ist, gehören sie nicht in die Biotonne. Stattdessen können Zeitungspapier oder Brötchentüten verwendet werden.
Gesetz macht mehr Kontrollen notwendig
Der ALW kontrolliert bereits jetzt stichprobenartig die Biotonnen auf Fremdstoffe. Falsch befüllte Tonnen werden vom ALW nicht geleert. Bis zur nächsten regulären Leerung muss die Tonne dann vom Haushalt nachsortiert werden. Aufgrund der im Mai 2025 in Kraft tretenden Bioabfallverordnung wird der ALW im kommenden Jahr häufiger kontrollieren. Ein Fahrzeug, das mit entsprechenden Kameras ausgestattet ist, um Fremdstoffe im Bioabfall durch Künstliche Intelligenz zu erkennen, befindet sich in der Testphase.
Eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung wird demnächst in den politischen Gremien beraten. Inhalt der Änderungen werden auch Maßnahmen bei falsch befüllten Tonnen sein.
Der ALW leert die Bioabfalltonnen von Mittel April bis zum 22. November 2024 im wöchentlichen Rhythmus, im Spätherbst und Winter dann zweiwöchentlich. Über die Abholtermine informiert die Abfallfibel, die ALW-App sowie die Internetseite www.alw-wf.de
Informationen rund um die Biotonne unter: www.alw-wf.de/index.php/infos-preise/bioabfall
Die Abfallberatung des ALW für Haushalte ist telefonisch unter 05331 84 999 zu erreichen.
Foto: Bioplastikbeutel und Kunststoffe aller Art gehören nicht in die Bioabfalltonne. Foto: ALW/Landkreis Wolfenbüttel