Kreisverkehrsplatz K 140 – Im Moorbusche Vorstellung der Entwurfsplanung und Durchführungsbeschlussist Thema der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024Ort: Dorfgemeinschaftshaus Gardessen 19:00 Uhr Beschlussvorschlag: Dem Umbau der Einmündung der Gemeindestraße „Im Moorbusche“ in die Hauptstraße K 140 zu einem Kreisverkehrsplatz nach anliegender Planung wird zugestimmt. Der gemeindliche Kostenanteil beträgt rd. 435.000,- € (abzüglich GVFG-Mittel rd. 261.000 €). Im Investitionsplan zum Haushalt 2024/2025 sind Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahme auf Produktkonto5.4.1.10/0190.7872000 (Haushaltsrest 2023: 350.000 € und Ansatz 2024: 85.000 €) sowie inder Einnahmeauf Produktkonto5.4.1.10/0190.6811000 (Ansatz 2024: 260.000 €) ausgewiesen. Begründung: Anl2_Lageplan_A02-22364-09_04_04_LP_02_00 Die Einmündung der Gemeindestraße „Im Moorbusche“ in die Hauptstraße K 140 ist eine der verkehrsstärksten Anlage im Gemeindegebiet. Der aktuell vorhandene Knotenpunkt mit abknickender Vorfahrt ist in Bezug auf die Verkehrsabwicklung und – sicherheit mangelhaft. Seit Jahren wird von Politik und Bevölkerung eine Verbesserung der Situation gewünscht. Daher plant der Landkreis Wolfenbüttel in Gemeinschaft mit der Gemeinde Cremlingen, anstelle der jetzigen Einmündung einen 3armigen Kreisverkehrsplatz herzustellen. Planerisch wird die Option eines vierten südlichen Arms berücksichtigt. Im Frühjahr 2024 wurde das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte am 04.06.2024. Die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende Entwurfsplanung wurde mit der Gemeinde Cremlingen abgestimmt. Sie wird hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Maßnahme wird nach dem GVFG gefördert. Die verbleibenden Kosten werden nach dem Nds. Straßengesetz auf den Landkreis Wolfenbüttel und die Gemeinde Cremlingen verteilt. Arm 1 / West: Landkreis Wolfenbüttel Breite 9,33 m = 24,6% Arm 2 / Ost: Landkreis Wolfenbüttel Breite 12,42 m = 32,7% Arm 3 / Nord: Gemeinde Cremlingen Breite 16,19 m = 42,7% Zum erforderlichen Grunderwerb einer Teilfläche des südlich angrenzenden Ackerflurflurstücks besteht eine Vorabstimmung mit dem Eigentümer. Nach Kostenberechnung (Anlage) betragen die Brutto-Baukosten 863.468,17 €. Hinzu kommen Planungskosten i.H.v. rd. 16 %, weiter Grunderwerbskosten. Es ergibt sich folgende Kostensumme:
Details der Planung sind den Anlagen zu entnehmen. Die Gestaltung der Mittelinsel erfolgt in Abstimmung mit dem Ortsrat Cremlingen / der Gemeinde Cremlingen. Die Realisierung ist ab Frühjahr 2025 geplant. Die Bauzeit wird auf rd. 8 Monate geschätzt. Die Zufahrt „Im Moorbusche“ von der Hauptstraße wird währenddessen überwiegend gesperrt sein. Umleitungen werden ausgeschildert und rechtzeitig bekannt gegeben.
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