PRESSEMITTEILUNG
Wolfenbüttel, 02.10.2024
Kreiser: „Schwangerschaftskonfliktberatung sollte auf
freiwilliger Basis stattfinden“
Familienplanung, Sexuelle Bildung und Partnerschafts- und Sexualberatung – das sind die Schwerpunktthemen, in denen pro familia deutschlandweit Beratungen in rund 200 Anlaufstellen für Familien, Paare, Frauen und Männern anbietet. Auch in Wolfenbüttel ist pro familia sehr aktiv und berät im persönlichen Gespräch, telefonisch oder auch per Videochat. In einem Gespräch mit der direkt gewählten SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser für den Wahlkreis Wolfenbüttel-Salzgitter-Nordharz und den Betreuungswahlkreis Helmstedt-Wolfsburg erläutern Jasmin Pritha Richter, Referentin der Geschäftsführung und Öffentlichkeitsarbeit in Hannover, und die Geschäftsstellenleiterin für Wolfenbüttel und Salzgitter Kathrin Köhler aus ihrer Sicht die Notwendigkeit die gesetzliche Pflicht einer Schwangerschaftskonfliktberatung für Frauen abzuschaffen.
Ob Kinderwunsch, Verhütung, Elternzeit und Elterngeld, Beihilfe zur Erstausstattung oder Schwangerschaftskonfliktberatung – die Themenfelder ratsuchender, zumeist Frauen, sind breit gefächert. Doch gerade die gesetzlich verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung sind Jasmin Pritha Richter und Kathrin Köhler ein wichtiges Thema, das gesetzlich angepasst werden muss. „Es ist wichtig, die Pflicht abzuschaffen, diese Entmündigung für Frauen ist schwer auszuhalten und birgt viel Konfliktpotential“, betont die Wolfenbütteler Geschäftsstellenleiterin. Allein in der Region Wolfenbüttel und Salzgitter kämen jährlich zwischen 100 – 120 Frauen, um die Beratungspflicht zu erfüllen. „Meist haben sich die Frauen bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt und sind fest in ihrer Entscheidung. Eines ist klar, keine Frau trifft die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig“, weiß Kathrin Köhler. Dem stimmt die Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser ausnahmslos zu. Kreiser unterstützt die Forderungen: „Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Es ist uns ein Herzensanliegen, diese Thematik zu verbessern. Wir haben uns als SPD-Fraktion klar für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Ebenso muss die medizinische Versorgung von betroffenen Frauen verbessert werden. Deshalb wollen wir den §218 im Strafgesetzbuch streichen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht mehr als Unrecht angesehen werden“, betont Kreiser. Ebenso sollen sogenannte Gehsteigbelästigungen künftig strafbar werden, um Schwangeren das Recht auf einen ungestörten Zugang zu Beratungsstellen und ärztlichen Praxen zu stärken, so die SPD-Politikerin weiter. „Diese Frauen befinden sich bereits in einer Not- und Konfliktlage, da darf es nicht sein, dass sie auf dem Weg zur Beratung noch von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern belästigt werden können. Dies soll künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bestraft werden“, erklärt Kreiser.
In Deutschland ist gesetzlich bislang ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich, ein ambulanter Eingriff bis zu 12. Schwangerschaftswoche. Doch jede Praxis und jede Klinik habe dafür eigene Regelungen, so dass der Wunsch nach einem Abbruch nach Bekanntwerden der Schwangerschaft für die betroffenen Frauen oft mit viel Stress verbunden sei, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, so Jasmin Pritha Richter.