Hohe geplante Investitionskosten für verschuldeten Gemeindehaushalt

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Ein Leserbrief von Volker Brandt:

U.a. Begegnungszentrum trotz Millionendefizit im Haushaltsentwurf 2023

Kürzlich wurde für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Parteien und Gremien in Cremlingen der Haushaltsentwurf 2023 der Gemeinde öffentlich gemacht. Er kann unter der Beratungsvorlage XI/116 im Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Er weist sowohl im Ergebnishaushalt als auch im Finanzhaushalt (doppelte Haushaltsführung, Doppik) hohe negative Salden aus. Der Ergebnishaushalt (klassisch Gewinn- und Verlustrechnung) soll mit -1,87 Mio.€ abschließen, der Finanzhaushalt (Investitionshaushalt) mit deutlich über -2 Mio.€. Dieser Doppelhaushalt kann aus meiner Sicht so nicht verabschiedet werden. Eine sehr große geplante Investition in diesem und im nächsten Jahr ist ein schon lange in Cremlingen verfolgtes Projekt, das Bildungs- und Begegnungszentrum (Beratungsvorlage XI/222-2). Bereits im Herbst 2018 wurden nach einer Bedarfsanalyse seine Realisierungskosten mit 2,75 Mio.€ abgeschätzt. Im jetzigen Haushaltentwurf sind für 2023 2,4 Mio.€ eingeplant, für 2024 2,0 Mio.€. Ohne auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Projektes eingehen zu wollen, halte ich eine Investition in Höhe von 4,4 Mio.€ in diesem verschuldeten Haushaltsentwurf nicht für seriös darstellbar. Zuerst muss doch eine Reihe der Investitionen getätigt werden, die der primären Daseinsvorsorge dienen wie z.B. Baumaßnahmen und Beschaffungen für unsere Ortsfeuerwehren.

In der Beratungsvorlage für das Begegnungszentrum sind auch die jährlichen Bewirtschaftungskosten sowie die jährliche Abschreibung aufgeführt. Da kommen im Jahr stolze 157.900,00 € zusammen. Weder in der Bedarfsanalyse von 2018 noch in der jetzigen Beratungsvorlage wird in ausreichendem Maße ein Betriebskonzept mit möglichen Einnahmen der potenziellen Nutzer dargestellt.

Besonders vor dem Hintergrund der im Haushalt 2023 geplanten drastischen Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes von 300 auf 400 Punkten kann uns Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelt werden, dass diese Steuererhöhung auch für die Bewirtschaftung eines Bildungs- und Begegnungszentrums verwendet werden soll. So verständlich der Wunsch nach einem derartigen Zentrum auch sein mag, in der derzeitigen Finanzsituation der Gemeinde kann und darf er nicht berücksichtigt werden.

Überschrift XI-116 Haushalt 2023. Der Haushaltsentwurf 2023 der Gemeinde Cremlingen aus dem Bürgerinformationssystem

      Überschrift XI-222-2 Begegnungszentrum.

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