„Gewährung von Zuwendungen bei langjährigem Bestehen der Freiwilligen Feuerwehren“

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Die CDU-Kreistagsfraktion beantragt die Erweiterung der Satzung
„Gewährung von Zuwendungen bei langjährigem Bestehen der Freiwilligen Feuerwehren“,
um den Bereich der Kinderfeuerwehren im Landkreis Wolfenbüttel ab dem Haushaltsjahr 2025.

Eine sinnvolle Feuerwehrnachwuchsarbeit ist immens wichtig – Seit vielen Jahren schon kristallisiert sich die Sinnhaftigkeit von Kinderfeuerwehren heraus,
so Uwe Schäfer CDU und das soll nun durch die initiative des Stellv. Landrates auch durch die Ergänzung der Satzung zur Gewährung von Zuwendungen bei langjährigem Bestehen erfolgen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit treten im Anschluss an die Kinderfeuerwehrzeit viele der Jugendfeuerwehren bei und bilden damit auch die Grundlage vieler Ortswehren im Landkreis Wolfenbüttel,
bemerkt Karl-Heinz Müller CDU Mitglied im zuständigen Fachausschuss für Sicherheit, Ordnung und Gesundheit des Landkreises.

Die Unterstützung und das Begeistern des Nachwuchses zu fördern, muss unser Anliegen sein und soll mit der Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Kreissatzung gewürdigt werden.
Mit der Erweiterung der Satzung wollen wir der jeweiligen Kinderfeuerwehr nebst den Verantwortlichen Betreuer/innen Respekt und die notwendige Anerkennung zollen, so Uwe Schäfer.

Foto: Uwe Schäfer Stellv. Landrat und Karl Heinz Müller Kreistagsabgeordneter