Glück im Unglück hatte ein 22jähriger Mann aus Goslar, der am 01.04.23, gegen 14.00 Uhr, während der Fahrt von Dorstadt nach Heiningen in seinem PKW Daimler am Steuer eingeschlafen sei und dadurch nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Hierbei erlitt er lediglich leichte Verletzungen. Da der Mann vor Fahrtantritt Medikamente zu sich genommen hatte, wurde ihm zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde sichergestellt und ein entsprechendes Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

Ebenfalls ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und zusätzlich unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle wurde gegen einen 58jährigen Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel eingeleitet, der zuvor am 01.04.23, gegen 19.40 Uhr in Schöppenstedt, Jasperstraße, beim Ausparken mit seinem PKW VW Passat einen PKW DB beschädigt hatte. Anschließend war er von der Unfallstelle geflüchtet und konnte durch Ermittlungen der eingesetzten Fustw-Besatzungen in der Bahnhofstraße in Schöppenstedt angetroffen werden. Ein Alcotest bei dem Mann ergab eine AAK von 1,05 Promille. Zur Feststellung des Alkoholisierungsgrades zur Unfallzeit wurden dem Mann zwei Blutproben entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Eine AAK von 1,84 Promille ergab ein Alcotest bei einem 35jährigen Mann aus Wolfenbüttel, der zuvor mit seinem PKW Honda in Wolfenbüttel, Ahlumer Straße, nach links von der Fahrbahn abgekommen war und hier gegen drei PKW Renault, Hyundai und Fiat geprallt war. Durch die Wucht des Aufpralls stieß er im Anschluss gegen einen Hydranten und einen Gartenzaun, wo er zum Stehen kam. Unfallzeit: 02.04.23, gegen 02.30 Uhr. Der Mann wurde lediglich leicht verletzt und leistete nach Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung der Alkoholisierung Widerstand gegen die eingesetzten Polizeibeamten, so dass die Entnahme unter Zwang erfolgen musste. Bei der Durchsuchung der Person wurden außerdem illegale Betäubungsmittel gefunden und sichergestellt. Im Anschluss wurde der Mann bis zur Ausnüchterung dem Polizeigewahrsam zugeführt. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.