Landesweite 11. interdisziplinäre Fachtagung zur Bekämpfung häuslicher Gewalt der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und der Polizeidirektion

Braunschweig, 17.04.2024

Leitgedanke der diesjährigen interdisziplinären Fachtagung der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und der Polizeidirektion Braunschweig zur Bekämpfung häuslicher Gewalt war das Thema: „Die Würde des Menschen ist unantastbar – 75 Jahre Grundgesetz“.

Unser Grundgesetz stellt die Menschenwürde in Artikel 1 an die erste Stelle. Zudem garantiert unsere seit 75 Jahren bestehende Verfassung das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Bei der Garantie dieser Rechte stellt der Bereich der häuslichen Gewalt den Staat regelmäßig vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig ist der Schutz der Opfer eine Aufgabe, die jeden von uns betrifft und gesamtgesellschaftlich angegangen werden muss. Nicht wegschauen, sondern tätig werden, sollte stets die Devise sein.

Nach der Veranstaltungseröffnung durch Generalstaatsanwalt Detlev Rust und Polizeipräsident Michael Pientka befassten sich rund 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem aus Justiz, Polizei, kommunalen Einrichtungen und Opferschutzeinrichtungen zentral mit der Istanbul-Konvention als Meilenstein in der Arbeit gegen Gewalt. Seit nunmehr sechs Jahren ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft und fordert lokal Behörden wie Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit auf.

Der Teilnehmerkreis blickte im intensiven Austausch auf die Möglichkeiten, junge Menschen für das Thema der häuslichen Gewalt aufmerksam zu machen und fortlaufend zu sensibilisieren, etwa durch das Gewaltpräventionsprojekt „Rosenstraße 76“ – eine in Kürze in Braunschweig eröffnende, interaktive Ausstellung.

Zudem wurden die Möglichkeiten von Betroffenen häuslicher Gewalt vorgestellt, sich im Rahmen eines Strafverfahrens selbst einzubringen, was für die Erreichung von Ausgleich oder Wiedergutmachung förderlich sein kann. Denn Konflikte können vor allem dann wirkungsvoll und nachhaltig gelöst werden, wenn die betroffenen Personen in die Lage versetzt werden, eigenständig und freiwillig eine einvernehmliche Lösung zu gestalten.

Anschließend wurden unter der Maßgabe, dass die Täterarbeit ein nicht zu vernachlässigender Aspekt in der Bekämpfung häuslicher Gewalt ist, am Beispiel eines behördenübergreifenden Risikomanagements auch Täterprofile und unterschiedliches Täterverhalten betrachtet.

Generalstaatsanwalt Detlev Rust bekräftigte zu dem Leitgedanken der Veranstaltung: „Artikel 1 des Grundgesetzes verkörpert die moralische Essenz unserer Gesellschaft und erinnert uns daran, dass die Achtung der Würde jedes Einzelnen die Grundlage für ein gerechtes und menschenwürdiges Zusammenleben bildet. Es ist nicht nur eine rechtliche Bestimmung, sondern auch eine ethische Verpflichtung, die uns dazu aufruft, uns gegenseitig zu respektieren und zu schützen. Artikel 1 Grundgesetz erinnert uns daran, dass auch im geschlossenen familiären Raum die Menschenwürde unantastbar ist und dass wir als Gesellschaft die Verantwortung tragen, sie zu wahren und zu verteidigen.“

Generalstaatsanwalt Detlev Rust würdigte in diesem Rahmen die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Beteiligten im Netzwerk, die seit nunmehr elf Jahren effektiv bei der Bekämpfung und Ahndung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen, Kinder und andere Betroffene nachhaltig wirkt und dazu beiträgt, dass die Würde jeder und jedes einzelnen Betroffenen gewahrt und das Recht auf ein gewaltfreies Leben in der Gesellschaft durchgesetzt wird.

Polizeipräsident Michael Pientka dazu:

„Das Land Niedersachsen hat mit dem am 12. März 2024 vom Landeskabinett beschlossenen „Niedersächsischen Aktionsplan gegen Häusliche Gewalt und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt“ einen weiteren Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt vorgelegt. Dies zeigt auf, wie wichtig unsere Arbeit in diesem Bereich ist. Die Tatsache, dass wir uns in diesem Jahr bereits zur 11. interdisziplinaren Fachtagung „Häusliche Gewalt“ in Braunschweig treffen und, dass unsere Teilnehmerzahl und die mittlerweile auch überregionale Beachtung wachsen, bestätigt mich in dieser Meinung.“