Dr. Christina-Maria Bammel und Dr. Norbert Roth für Bischofsamt nominiert

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PRESSEMITTEILUNG

Entscheidung über Kandidatur
Dr. Christina-Maria Bammel und Dr. Norbert Roth für Bischofsamt nominiert
Braunschweig/Berlin/München. Dr. Christina-Maria Bammel (52), Berlin, und Dr. Norbert Roth (51), München, kandidieren für das Bischofsamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Das hat der Präsident der Landessynode, Dr. Peter Abramowski (Cremlingen), den Mitgliedern der Landessynode bekanntgegeben. Die Wahl findet im Rahmen der 13. Tagung der Landessynode am Samstag, 22. November, im Theologischen Zentrum Braunschweig statt. Landesbischof Dr. Christoph Meyns geht am 31. Juli in den Ruhestand. In der Übergangszeit übernimmt Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer als Stellvertreter das Amt.
Dr. Christina-Maria Bammel ist seit 2019 Pröpstin des Konsistoriums der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und leitet die Abteilung Theologische Grundsatzfragen und Kirchliches Leben. Sie ist auch Stellvertreterin des Berliner Bischofs Dr. Christian Stäblein sowie Mitglied der Kirchenleitung und der Landessynode. Zuvor leitete sie vier Jahre lang das Referat Kirchliches Leben der EKBO, wo sie unter anderem für Fragen von Gottesdienst, Ehrenamt und Kirchenmusik verantwortlich war.
Von 2009 bis 2015 wirkte sie als Pfarrerin in der Evangelischen Kirchengemeinde Weinberg. Bammel sammelte darüber hinaus Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EKBO und arbeitete als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Systematische Theologie der Humboldt-Universität Berlin. Ihr Studium, unter anderem als Stipendiatin der Studienstiftung des deutschen Volkes, absolvierte sie in Berlin, Philadelphia (USA) und Marburg.
Dr. Norbert Roth ist seit 2024 Geschäftsführender Pfarrer der Kirchengemeinde St. Matthäus in München und seit 2021 zugleich Vizepräsident der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Seit 2020 ist er außerdem Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Seit 2017 hat er darüber hinaus einen Lehrauftrag für Systematische Theologie an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (EVHN) inne. Er ist auch Mitglied der bayerischen Landessynode.
Seit 2010 wirkte Roth als Pfarrer an der Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, St. Matthäus in München. Zuvor war er als Theologischer Referent im Landeskirchenamt für den Zweiten Ökumenischen Kirchentag 2010 in München tätig. Er ist unter anderem durch Buchveröffentlichungen und seine Mitwirkung bei Radio- und Fernsehgottesdiensten in Erscheinung getreten. Sein Studium absolvierte er in Frankfurt a.M., Heidelberg und Erlangen-Nürnberg.
Bammel und Roth werden sich in öffentlichen Gottesdiensten im Braunschweiger Dom vorstellen: Bammel am 12. Oktober, Roth am 26. Oktober, jeweils um 15 Uhr. Anschließend haben die Mitglieder der Landessynode die Möglichkeit, die Personen in einem nicht-öffentlichen Gespräch näher kennenzulernen. Gewählt wird am 22. November ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Das Amt ist auf zwölf Jahre befristet.
Die Auswahl der zur Wahl stehenden Personen geht auf vertrauliche Beratungen des Bischofswahlausschusses zurück. Ihm gehören die Mitglieder des Ältesten- und Nominierungsausschusses der Landessynode sowie die synodalen Mitglieder der Kirchenregierung an. Vorsitzende des Wahlausschusses ist Ingrid Quatz (Wolfsburg). Das Präsidium der Landessynode sowie das Kollegium des Landeskirchenamtes nehmen an dessen Sitzungen beratend teil.
Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang mindestens zwei Drittel der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode erhält. Die Synode hat 46 Mitglieder, die Zweidrittelmehrheit liegt demnach bei 31 Stimmen. Wird diese Mehrheit auch im zweiten Wahlgang nicht erreicht, finden ein dritter und vierter Wahlgang statt. Dann ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Landessynode erhält, also 24.
Die Landessynode hat das Recht, selber bis zwei Monate vor dem Termin Wahlvorschläge einzureichen, wenn sie von mindestens zwölf Synodalen unterstützt werden. Diese Frist läuft ab am 22. September um 24 Uhr.